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Grüner Erfolg

Grüner Erfolg

Der Landesgesetzentwurf der Grünen Fraktion zum Thermenhotel Meran wurde am Mittwoch einstimmig genehmigt. 

Das gab es noch nie in der Geschichte des Landtags:

Ein von der Opposition eingebrachter Gesetzesentwurf zur Urbanistik wird auch von der Mehrheit genehmigt. Am Mittwoch war dies der Fall im 2. Gesetzgebungsausschuss, der den Gesetzentwurf Nr. 66/15 „Thermenhotel Meran“ der Grünen Fraktion einstimmig verabschiedete.

Riccardo Dello Sbarba, der Einbringer des Gesetzentwurfs, hat erläutert, das der Gesetzestext die Abschaffung des Artikels 128-bis des Urbanistikgesetzes vorsieht. Dieser Artikel weist das Areal der Therme Meran als „Zone für übergemeindliche öffentliche Einrichtungen“ aus. Dementsprechend unterliegt es der ausschließlichen Zuständigkeit des Landes.

Der Artikel 128-bis ist das Relikt eines unglücklichen Plans des Landes.

Vor über 10 Jahren entschied man sich, als Land ein Hotel zu bauen und zu betreiben – das Thermenhotel. Das Resultat war vor allem eine enorme Verschwendung öffentlicher Gelder.

Mit dem Übergang des Hotels an Private wurde diese unrühmliche Geschichte mühsam bereinigt. Noch aber war eine Sache in Ordnung zu bringen: das Gebiet der Gemeinde zurückzugeben. Denn diese hat für das Areal die Umwidmung in eine „Zone für touristische Einrichtungen“ geplant. Vorgesehen und politisch gewollt ist dieser Schritt von der zuständigen Stadträtin Madeleine Rohrer und Bürgermeister Paul Rösch.

Die Abschaffung des Artikels 128-bis und somit der Übergang der Zuständigkeit an die Gemeinde ist Voraussetzung für den Abschluss der Umwidmung des Areals. Der 2. Gesetzgebungsausschuss hat diesen Schritt getan, indem er das Gesetz der Grünen Fraktion angenommen hat.

 

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