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Der gesperrte Waalweg

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Im Bild: BM Gustav Tappeiner

In Kastelbell hat ein Landwirt unter Berufung auf die neuen Spritzmittel-Bestimmungen den Durchgang durch sein Grundstück verboten, wodurch der Latschander Waalweg umgeleitet werden muss. Ein Präzedenzfall für Südtirol?

von Karin Gamper

Das Durchgangsverbot besteht seit Mitte April und die Abzäunung kam – zumindest für den örtlichen Tourismusverein – unerwartet. Ein Landwirt aus Kastelbell hat von seinem Recht Gebrauch gemacht und den Zutritt zu seinem Grundstück verboten. Da dieses am Latschander Waalweg liegt, ist die durchgehende Begehbarkeit des beliebten Wanderweges nicht mehr gegeben, was umgehend zu Protesten geführt hat.

Entlang des Latschander Waalweges wurden mittlerweile Umleitungsschilder angebracht, um die vielen Wanderer rechtzeitig auf die Unterbrechung aufmerksam zu machen. Diese provisorischen Schilder, die bereits zwei Mal zerstört wurden, werden in den nächsten Tagen durch neue ersetzt und im Boden verankert. Damit möchte der Tourismusverein weitere Beanstandungen seitens der Wanderer vermeiden.

Doch das Problem ist damit nicht aus der Welt. Der Landwirt beruft sich auf das Recht, sein Grundstück zu bewirtschaften und auf die neuen Spritzmittel-Bestimmungen, die damit zusammenhängenden Abstandsregelungen und das Betretverbot von behandelten Flächen. Außerdem führt er die Haftungsfrage ins Feld. Was passiert, wenn sich jemand beim Queren seines Grundstückes verletzt?

Bürgermeister Gustav Tappeiner ist bemüht, gemeinsam mit Alpenverein und Tourismusverein eine Lösung zu finden. Aber das ist gar nicht so einfach. „Es finden bereits seit Monaten Aussprachen statt“, sagt der Bürgermeister, der allerdings auch Verständnis für den betreffenden Landwirt signalisiert. „Es handelt sich um Privatgrund und er hat das Recht, diesen zu bewirtschaften.“ Immerhin habe das Land neue Auflagen erlassen, an die sich die Bauern halten müssen. „Wir sind dabei, die Sache rechtlich abzuklären“, so Tappeiner.

Tappeiner ist sich der Tragweite des Kastelbeller Durchgangsverbotes bewusst. Immerhin verlaufen in Südtirol zahlreiche Wanderwege durch Wiesen und Felder. Was, wenn sich auch weitere Landwirte weigern, Ausflügler durch ihren Privatgrund spazieren zu lassen?

Das hoffe ich nicht, hier handelt es sich um einen sehr speziellen Fall“, so der Bürgermeister, der allerdings auch klar stellt: „Ich denke, dass für ein gutes Nebeneinander sowohl die Gesellschaft als auch die Landwirte einen Schritt zurück machen und Kompromisse schließen müssen“.

LESEN SIE MORGEN AUF TAGESZEITUNG ONLINE: WIE LANDESRAT ARNOLD SCHULER AUF DEN FALL KASTELBELL REAGIERT.

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