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Der Absturz

Der 52-jährige Erich Mulser war einmal Leiter der INPS-Stelle in Neumarkt: Die INPS hat ihn entlassen, er hat weder Arbeit noch Rente, die Staatsanwaltschaft will Anklage gegen ihn erheben und der Rechnungshof fordert von ihm 400.000 Euro Schadenersatz.

Von Thomas Vikoler

Was Erich Mulser geblieben ist, ist seine Familie. „Die steht weiter zu ihm“, sagt sein Anwalt Thomas Brenner. Ansonsten hat der 52-Jährige, der bis zu seiner Verhaftung im Juni 2014 Leiter des Neumarkter Büros des nationalen Führsorge-Instituts INPS war, alle gegen sich. Seine Tage verbringt er als Arbeitsloser in seiner Leiferer Wohnung, für eine Rente reichen Alter und Dienstzeit nicht. Versuche, eine Anstellung zu finden, blieben bisher erfolglos.

„Dabei ist er nach 38 Jahren bei der INPS ein ausgewiesener Experte für Fürsorge und Pensionswesen“, betont sein Anwalt.

Doch offenbar hat Mulser Fehler gemacht. Er steht im Zentrum eines Betrugsfalls, in den bis zu 40 Personen verwickelt waren. Die Staatsanwaltschaft am Landesgericht wirft ihm vor, ihnen Arbeitslosengeld verschafft zu haben obwohl sie dazu keine Berechtigung hatten. 4.000 bis 7.000 Euro pro Personen, von denen der INPS-Beamte einen Teil selbst eingesteckt haben soll. Mulser, das bestätigt sein Anwalt, war spielsüchtig.

Einen gerichtlichen Vergleich über drei Jahre Haft wegen Betrugs, Erpressung im Amt und Falscherklärung wollte der Beschuldigte nach Beendigung seines einmonatigen Hausarrests nicht abschließen. Nun warten er und sein Anwalt auf den Abschluss der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Bozen. Die Entlassung Mulsers war von Arbeitsrichterin Eliana Marchesini für rechtens erklärt worden und ist inzwischen rechtsgültig.

Vor einigen Monaten beschlagnahmten die Carabinieri bei den übrigen Beschuldigten Vermögen im Wert von 200.000 Euro. Bei Mulser selbst, der ansonsten mittellos ist, gab es auch eine Beschlagnahme, die später allerdings mit richterlicher Verfügung wieder aufgehoben wurde: Sie betraf ein Konto der damals minderjährigen Tochter Mulsers, das er für sie eingerichtet hatte.

Und nun präsentiert die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof Mulser ihre Rechnung: Sie fordert von ihm eine Schadenersatzzahlung von 400.000 Euro – Vermögensschaden und Imageschaden. Weil der Beschuldigte weder auf die Vorhaltungen geantwortet noch einen Verteidiger ernannt hat, fiel die für gestern geplante Verhandlung vor der rechtsprechenden Sektion flach. Diese wird ihr Urteil in einigen Monaten bekanntgeben.

Wie Mulser im Falle eines rechtskräftigen Schuldspruchs den Schadenersatz aufbringen wird, ist unklar. Bei seiner Verhaftung hatten die Carabinieri bereits die 160.000 Euro an Abfertigung, die ihm für 38 Jahre bei der INPS zustanden, beschlagnahmt.

 

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