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Pöders Beratungen

Pöders Beratungen

Der Abgeordnete Andreas Pöder steht im Visier des Rechnungshofs: War die Finanzierung von 15 Gesetzentwürfen mit Fraktionsgeldern nicht rechtens?

Von Matthias Kofler

Andreas Pöder kann die Aufregung um seine Fraktionsausgaben nicht nachvollziehen. „Ich bin einer von wenigen Abgeordneten, der selbst Gesetzentwürfe in den Landtag eingereicht hat“, verteidigt sich der Chef der BürgerUnion.

Genau dieses gesetzgeberische Engagement könnte Andreas Pöder aber nun zum Verhängnis werden. Der Rechnungshof verlangt vom Abgeordneten nämlich 1.270 Euro an unrechtmäßig verwendeten Fraktionsgeldern zurück.

Konkret geht es um 15 Gesetzentwürfe bzw. Begehrensgesetzentwürfe, für die der Abgeordnete die Hilfe von Rechtsberatern in Anspruch genommen hat. Die anfallenden Spesen im Wert von 1.270 Euro ließ sich Andreas Pöder am 22. August mit Fraktionsgeldern ausgleichen. Laut dem Rechnungshof kann die Rechtsberatung aber nicht als regulär angesehen werden, da die Fraktion – so heißt es im Dekret wörtlich – „sich für Beratungen dieser Art an die eigene Stelle des Landtags wenden muss“.

Gemeint ist das Rechtsamt des Hohen Hauses.

Für Andreas Pöder ist der Beschluss des Rechnungshofs aber aus mehrerlei Hinsicht nicht nachvollziehbar. Der Rechtsamt des Landtags habe nicht ausreichend Mitarbeiter zur Verfügung, um die Abgeordneten kontinuierlich bei der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen zur Seite zu stehen, zeigt sich der BürgerUnion-Politiker überzeugt.

Aus genau diesem Grund hat der Landtag auch im vergangenen Jahr mit breiter Mehrheit beschlossen, das Rechtsamt personell aufzustocken. Im Moment arbeiten im Rechtsamt am Magnago-Platz vier bis sechs Juristen (die Zahl variiert je nach Urlaub, Mutterschaft usw.). Die Mitarbeiter haben angesichts des personellen Engpasses also kaum eine Chance, die Abgeordneten noch zusätzlich bei der Gesetzgebung zu beraten.

Im Beschluss des Landtages vom April letzten Jahres heißt es auch, dass die Abgeordneten den Wunsch haben, dass sie vom Rechtsamt Gesetzgebungsberatung erhalten können. Dies sei mangels Personal nicht möglich, weil das Rechtsamt vier Gesetzgebungsausschüsse und die Ausarbeitung der gesamten von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe bearbeiten und das Präsidium beraten müsse. Allerdings wurde die Aufstockung noch immer nicht definitiv umgesetzt – auch wegen Büroraummangels.

Der Rechnungshof verlangt von fünf Fraktionen insgesamt 8.000 Euro an beanstandeten Ausgaben zurück. Keine der betroffenen Fraktionen kann die Rüge des Gerichts nachvollziehen. Noch ist unklar, ob SVP, Süd-Tiroler Freiheit und Co. gegen den Beschluss des Rechnungshof Rekurs einlegen werden.

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