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Neuer Prozess

Christian Egartner und der Teisslhof

Christian Egartner und der Teisslhof

Die Kassation versenkt den Schuldspruch gegen Christian Egartner und Peter Paul Mader zur Causa Teisslhof endgültig. Die Akten gehen zurück an die Staatsanwaltschaft Bozen.

(tom) Der Anruf aus Rom erreichte die Anwälte von Christian Egartner und Peter Paul Mader am Donnerstag kurz vor Mitternacht. Der Kassationsgerichtshof hat nach einer langen Verhandlung am Nachmittag in ihrem Sinne entscheiden – Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft am Oberlandesgericht Bozen abgewiesen.

Das bedeutet:

Der erstinstanzliche Schuldspruch gegen den früheren Bürgermeister der Gemeinde Gossensaß Christian Egarten und dem Immobilienunternehmer Peter Paul Mader ist endgültig versenkt. Die Akten gehen zurück an die Staatsanwaltschaft Bozen zur erneuten Anklageerhebung.

Jeweils zwei Jahre und sechs Monate Haft wegen Übervorteilung einer wehrlosen Person beim Kauf des Teissl-Hofes in Pflersch im Jahr 2008: so lautete im Jänner 2015 das Urteil von Einzelrichterin Maria Christina Erlicher gegen Egartner und Mader.

Im Oktober hob das Oberlandesgericht den Schuldspruch auf – wegen eines Formfehlers.

Alberto Valenti und Nicola Nettis, die Verteidiger Egartners und Mader-Anwalt Paolo Corti hatten erfolgreich darauf hingewiesen, dass den Angeklagten im Prozess am Landesgericht die Abänderung der Anklage nicht mitgeteilt worden war. Egartner und Mader waren bei der betreffenden Verhandlung nicht anwesend und wurden auch nicht schriftlich über die Ausweitung der Anklage informiert.

Für das Oberlandesgericht ein Grund, die gänzliche Nichtigkeit des Verfahrens zu erklären. Die römische Kassation hat diese Einschätzung nun für rechtskonform erklärt, die Generalstaatsanwaltschaft sprach in ihrer Beschwerde lediglich von einer relativen Nichtigkeit. Die Angeklagten hätten sehr wohl Kenntnis von der Anklage-Änderung gehabt.

Das Verfahren muss nun neu aufgerollt werden. Doch weil die vermeintlichen Straftaten kurz vor der Verjährung stehen, sind Egartner und Mader strafrechtlich aus dem Schneider. Außer sie verzichten auf eine Verjährung, um in einem erneuten Prozess ihre Unschuld zu beweisen.

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