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Abgewiesene Klage

Nicola Calabrò

Nicola Calabrò

Der Kassationsgerichtshof hat eine Klage der Verbraucherzentrale gegen die Südtiroler Sparkasse abgewiesen. 

Der Kassationsgerichtshof in Rom hat die Klage, den die Verbraucherzentrale Südtirol gegen die Sparkasse eingereicht hat, abgewiesen. Dies ist der Inhalt des Urteilsspruchs des obersten Gerichtshofs, der jetzt veröffentlicht wurde.

Die Verbraucherzentrale hatte die Sparkasse verklagt und aufgefordert, aus allen Darlehensverträgen die Klausel zu entfernen, welche bei der Festlegung des Gesamtzinssatzes die Aufrundung auf den nächsthöheren Viertelpunkt des indizierten Parameters vorsieht. Bereits in erster Instanz hatte das Landesgericht Bozen und anschließend in zweiter Instanz auch das Oberlandesgericht in Trient die Klage der Verbraucherzentrale abgewiesen und die Sparkasse freigesprochen.

Die Klausel beinhaltet laut Gericht kein spezifisches vertragliches Ungleichgewicht von Rechten und Pflichten für den Verbraucher. Nun hat auch der Kassationsgerichtshof den Rekurs abgewiesen und die Verbraucherzentrale zur Zahlung der Prozesspesen verurteilt.

Und auch die Wettbewerbsbehörde spricht die Sparkasse frei:

Infolge einer Eingabe der Verbraucherzentrale Südtirol an die Wettbewerbsbehörde AGCM (Autorità garante della concorrenza e del mercato) bezüglich eines nicht wettbewerbskonformen Informationsaustauschs mit möglicher Preisabsprache bei Darlehen, hat diese die Sparkasse – im Gegensatz zu mehreren Raikas – ebenfalls freigesprochen.

„Wenn man Fehler begeht, so ist es richtig, dafür geradezustehen. Genauso wichtig ist es allerdings, dass in jenen Fällen, in denen sich die Anschuldigungen als haltlos erweisen, die Bank erhobenen Hauptes hervorgeht“, erklärt der Beauftragte Verwalter sowie Generaldirektor Nicola Calabrò.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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