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„Widersprüchliches System“

Die Fälligkeit für die obligatorische Anwendung des Sistri-Systems ist auf den 1. Jänner 2017 verschoben worden.

Die Fälligkeit für die obligatorische Anwendung des Systems SISTRI ist auf den 1. Jänner 2017 verschoben worden. Die Einschreibung aber bleibt weiter verpflichtend und die betroffenen Unternehmen müssen trotzdem die Jahresgebühr bezahlen, die je nach Größe und Tätigkeit des Unternehmens zwischen 90 und mehreren Tausend Euro variiert.

Die Verwaltungsstrafen für die Nichtentrichtung des Jahresbeitrages bzw. die Nichteintragung sind bis zum 31. Dezember 2016 mit Beträgen zwischen 7.750 und 46.500 Euro auf die Hälfte reduziert worden.

Bereits mehrmals hat sich die Handelskammer an die Südtiroler Parlamentarier gewandt, um ein Aussetzen der Gebühren und Strafen sowie eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands des Systems und eine Vereinfachung der Verfahren für die KMUs zu erreichen.

„Das Erfassungssystem für die Rückverfolgbarkeit der Abfälle ist in seiner Funktionalität nach wie vor widersprüchlich und nicht nachvollziehbar. Zudem bringt es keinen effizienten Nutzen für die Unternehmen. Die Betriebe, die einer Registrierungspflicht unterliegen, müssen die Jahresgebühr bis zum 30. April eines jeden Jahres für einen Service bezahlen, der noch nicht einmal vollständig in Kraft getreten ist“, unterstreicht der Generalsekretär der Handelskammer Bozen, Alfred Aberer.

Das Erfassungssystem für die Rückverfolgbarkeit der Abfälle, kurz SISTRI genannt, wurde 2010 eingeführt. Das SISTRI soll in Zukunft die vom Gesetz vorgesehenen Dokumente im Papierformat wie den Abfallerkennungsschein, das Abfallregister und auch die jährliche Abfallmitteilung MUD ersetzen. Von der Regelung betroffen sind alle Unternehmen die gefährliche Abfälle bewirtschaften und Ersterzeugerunternehmen ohne Lagerung mit mehr als zehn Mitarbeitern.

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