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„Schwierige Sache“

„Schwierige Sache“

Enttäuschung bei Sven Knoll und Co.: Der Landtag spricht sich gegen eine verpflichtende Zweisprachigkeit für Medikamente-Beipackzettel aus.

Sven Knoll

Sven Knoll

Die einschlägige Durchführungsbestimmung von 1989 sei immer noch nicht umgesetzt, erklärte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit).

„Die Medikamente sind bis heute einzig und allein mit einem in italienischer Sprache verfassten Beipackzettel versehen. Bis heute begnügt man sich mit einem Provisorium, wonach die Apotheker auf Verlangen auch einen deutschen Beipackzettel ausdrucken. Es ist jedoch eine klare Diskriminierung, wenn die italienischen Bürger automatisch jedes Medikament mit dem Beipackzettel in ihrer Muttersprache erhalten, die deutschen jedoch nicht.

Das Provisorium erfüllt das Recht auf Gebrauch der deutschen Muttersprache nicht, und dem Gesetz ist damit auch in keiner Weise Genüge getan. Die angeblichen Abmachungen über die Handhabe des genannten Provisoriums haben in keiner Weise den Wert einer gesetzlichen Bestimmung.”

Es gehe hier nicht nur um das Recht auf Muttersprache, sondern etwa auch um Haftungsfragen. Der Antrag forderte daher: 1. Der Südtiroler Landtag spricht sich gegen diese Diskriminierung aus. 2. Der Südtiroler Landtag verpflichtet den Landeshauptmann, alle nötigen Schritte zu unternehmen, damit dem oben erwähnten Gesetz endlich voll entsprochen, und die in Artikel 36 vorgesehenen Medikamente nicht nur mit italienischen, sondern auch deutschen Beipackzetteln automatisch versehen werden. 3. Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, nicht möglich sein, zweisprachige Beipackzettel beizulegen, so ist in jedem Fall sicherzustellen, dass ein Beipackzettel in der Sprache der Mehrheitsbevölkerung Südtirols, also in deutscher Sprache, beiliegt.

Walter Blaas

Walter Blaas

Walter Blaas (Freiheitliche) unterstützte den Antrag. Er habe schon oft auf die Einhaltung der Bestimmung gepocht, aber ohne Erfolg. Man habe das Problem ausgelagert, an die Unifarm, die die deutschen Beipackzettel zum Ausdruck an die Kunden zur Verfügung stelle. Laut Unifarm seien die Beipackzettel für einige Medikamente der Klasse A immer noch nicht übersetzt. Blaas sprach sich gegen Punkt drei des Antrags aus, man sollte keine Kompromisse mehr akzeptieren.

Auch Hans Heiss (Grüne) stimmte dem Antrag zu. Das Recht auf Information und auf Muttersprache sei wesentlich. Es wäre auch besser, wenn die Beipackzettel menschenfreundlicher gestaltet würden. Das Land hätte über den Großeinkäufer Sanitätsbetrieb die Möglichkeit, zweisprachige Beipackzettel einzufordern. Südtirol habe den niedrigsten Medikamentenverbrauch in Italien, aber er nehme zu, und vor allem ältere Menschen seien darauf angewiesen. All das spreche für eine bessere Regelung der Materie.

Erstunterzeichnerin des Antrags sei Eva Klotz, bemerkte Pius Leitner (F), das Anliegen sei also nicht neu. Das Gesetz sei eigentlich klar, nur sei es für die Pharmakonzerne uninteressant, für diesen kleinen Markt zweisprachige Zettel beizulegen. Leitner fragte, warum dieses Recht bisher noch nicht durchgesetzt wurde.

Alessandro Urzì (L’Alto Adige nel cuore) kündigte seine Zustimmung an. Es gehe immerhin um die Gesundheit der Menschen. Die Beipackzettel seien in Fachsprache abgefasst, die in einer anderen Sprache noch schwieriger zu verstehen sei. Für die Pharmafirmen sei es umständlich, allein für Südtirol andere Beipackzettel beizulegen, aber das sei keine Ausrede. Seiner Meinung nach sollten auch die Hinweise auf den Zigarettenpäckchen zweisprachig sein, denn der Tabak bringe auch Deutsche um.

Richard Theiner

Richard Theiner

Natürlich müsse jeder den Beipackzettel in seiner Sprache erhalten können, bestätigte LR Richard Theiner. Die Sache sei aber schwierig, da in Italien die Materie völlig anders geregelt sei als bei den deutschsprachigen Nachbarn. Die Landesregierung habe sich sehr um eine Lösung bemüht. Die gefundene Lösung, die auf Wunsch ausgedruckten Beipackzettel – was übrigens auf dem ganzen Staatsgebiet möglich sei -, sei aber noch nicht zufriedenstellend. Der deutsche Beipackzettel müsse unaufgefordert ausgehändigt werden, dies sei für den Apotheker Pflicht. Daher würden sich die Punkte zwei und drei des Antrags erübrigen.

Der Antrag wurde mit 12 Ja und 16 Nein abgelehnt.

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