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„Überfälliges Gesetz“

Senator Karl Zeller bezeichnet das Gesetz zur rechtlichen Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in Italien als längst überfällig.

Die Autonomiegruppe wird der Regierung das Vertrauen aussprechen. Dies kündigte SVP-Senator Karl Zeller am Freitagnachmittag an.

In einer Aussendung schreibt Zeller:

„Die Autonomiegruppe wird der Regierung das Vertrauen aussprechen und für das Gesetz zur rechtlichen Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften stimmen.

Eine gesetzliche Regelung dieser Partnerschaften, die es in der großen Mehrzahl der europäischen Ländern bereits gibt (in Deutschland seit 15 Jahren), ist in Italien längst überfällig und wurde vom Verfassungsgericht und vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach angemahnt.

Angesichts der Verzögerungstaktiken, vor allem von Seiten der Opposition, war die Stellung der Vertrauensfrage und die Streichung der umstrittenen Stiefkinddaoption, unvermeidbar, um endlich die Annahme dieses Gesetzes zu ermöglichen und in Italien diese Gesetzeslücke zu beseitigen.

Das Vertrauensvotum ist der einzige Weg, damit auch in diesem Land Homosexuelle nicht länger Diskriminierungen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung erfahren müssen und auch den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften endlich eine Reihe von Rechten zuerkannt werden, wie z.B. in puncto Erbschaft, Hinterbliebenenrente, Besuchsrecht in Krankenhäusern u.s.w…

Wir begrüßen die Tatsache, dass im Maxiänderungsantrag der Regierung gleichgeschlechtliche Partnerschaften nicht nur nicht auf eine Stufe mit der Ehe zwischen Mann und Frau gestellt werden, sondern dass einige wesentliche Unterschiede zwischen den rechtlich anerkannten Partnerschaften und der traditionellen Ehe hervorgehoben werden.“

Was die sogenannte Stiefkindadoption betrifft, verweist Zeller darauf, dass diese auch in Deutschland anfangs (also 2001) nicht im Gesetz zur rechtlichen Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften enthalten war.

Karl Zeller schreibt weiter:

„Erst Jahre später und zwar infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes wurden jegliche rechtliche Unterscheidungen zwischen heterosexuellen und homosexuellen Partnerschaften, auch was das Adoptionsrecht betrifft, für verfassungswidrig erklärt.

Die künftige Entwicklung ist somit auch in Italien bereits vorgezeichnet, und zwar unabhängig davon, ob das Parlament aktiv wird oder nicht. Das einzig wichtige ist, dass die Überprüfung der von Seiten der Gerichte im Einzelfall gewährleistet wird, d.h. eine strenge Prüfung erfolgt, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Adoption gegeben sind und dass dabei einzig und allein die Belange des Kindes berücksichtigt werden.

Das primäre Interesse ist das Wohl des Kindes und nicht der Anspruch der Lebenspartenerschaften auf eine Adoption.

Positiv ist auch, dass die Rechte bei Mitarbeit im Familienbetrieb gewährleistet werden.

Auf unseren Antrag hin wird zum ersten Mal vorgesehen, dass LebenspartnerInnen, die im Familienbetrieb mitgearbeitet haben, entsprechend der geleisteten Arbeit, an den Gewinnen, am Firmenwert und an den damit erworbenen Gütern des Familienbetriebes beteiligt sind, auch wenn sie nicht verheiratet sind. 

Es wäre aus unserer Sicht zudem übertrieben gewesen, wenn auch für formlose Partnerschaften nach deren Ende eine Unterhaltsverpflichtung vorgeschrieben würde. Angesichts mehrer Optionen muss den Lebenspartnern auch die Möglichkeit geboten werden, eine rein faktische Lebensgemeinschaft wählen zu können, und zwar ohne ekzessive Verpflichtungen. Daher begrüßen wir die Streichung dieser Verpflichtung und die Beschränkung auf reine Alimente.“

Das Gesetz wurde am Abend knapp mit 173 zu 171 Stimmen genehmigt.

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