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Der Endspurt

Am Freitag wird Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder am Landesgericht im Sonderfonds-Prozess aussagen. Ein Schuldspruch ist nach dem Scheitern der Verhandlungen über einen sanften Ausstieg wahrscheinlich. Doch am Ende könnte sich die Durchhalte-Strategie für Durnwalder bezahlt machen.

Von Thomas Vikoler

Es ist ein für alle Seiten peinlicher Prozess: Für Ankläger Guido Rispoli, der dafür eigens seinen Wechsel als Generalstaatsanwalt von Campobasso verschoben hat. Für den Angeklagten Luis Durnwalder, der sich in seiner Polit-Pension mit einer Altlast herumschlagen muss, die er für keine solche hält. Und auch für das Gericht unter Vorsitz von Carlo Busato, das sich mit einem umfangreichen Anklage-Akt und einer unklaren Rechtslage konfrontiert sieht.

Ab dem morgigen Freitag geht der Sonderfonds-Prozess gegen den Alt-Landeshauptmann in die entscheidende Phase: Durnwalder hat über seine Verteidiger Gerhard Brandstätter und Domenico Aiello eine Einvernahme durch das Gericht beantragt. Der letzte Zeuge vor dem Urteil, das Anfang März folgen soll.

Es wird einen großen Auftritt und einen großen Medien-Auflauf geben. Der vor zwei Jahren abgetretene Alt-Landeshauptmann, der versucht mit einer Zeugenaussage das Ruder in einem Prozess herumzureißen, der bisher wenig Spektakuläres zu bieten hatte: Zeugenaussagen von Beamten, Parteifunktionären, Laimburg-Mitarbeitern und Landesräten.

Weit spannender dürften sich die Verhandlungen gestaltet haben, welche die Verteidiger mit Ankläger Guido Rispoli am Rande des Prozesses geführt haben: Man beriet über einen sanften Ausstieg aus dem Verfahren, durch den niemand das Gesicht verlieren sollte.

Die Bedingung, über die man sich letztlich nicht einigen konnte: Durnwalder hätte die 385.000 Euro zahlen müssen, welche der Rechnungshof in seinem erstinstanzlichen Schuldspruch vom 15. Mai vergangenen Jahres als Schadenssumme festlegte (die Berufung dagegen ist anhängig). Das Gegenangebot: Eine Zurückstufung des Tatbestandes, eventuell als ein Verwaltungsvergehen.

Der Deal kam nicht zustande, auch weil eine Schadenszahlung als Schuldeingeständnis gewertet worden wäre. Durnwalder hält sich bekanntlich für unschuldig, weil er alle Ausgaben penibel aufgeschrieben und somit die Beweismittel selbst geliefert hat.

Und Oberstaatsanwalt Guido Rispoli wurde nicht müde zu betonen, der langjährige Landeshauptmann habe kein Geld aus dem Sonderfonds in die eigene Tasche gewirtschaftet.

Das ist das Paradoxe an diesem Prozess zum Vorwurf der Unterschlagung und illegalen Parteienfinanzierung, der anklageseitig vornehmlich auf dem ominösen Kassationsurteil gegen zwei ehemalige sizilianische Gouverneure fußt.

Wie immer das Gericht die Rechtslage einschätzt – am Ende werden einige Posten übrigbleiben, die mit dem Prinzip der transparenten Verwaltung und Rechnungslegung nicht vereinbar sind: Der Gugger für Landesrat Florian Mussner, das interne Essen im Hotel Laurin und möglicherweise die Kompensationen von privaten und öffentlichen Ausgaben. Vielleicht auch die nicht belegten Trinkgelder an die Musikkapellen.

Ein Schuldspruch gegen Durnwalder ist also wahrscheinlich.

Doch Strafverfahren gegen öffentliche Verwalter werden häufig auf der langen Distanz entschieden. In einer etwaigen Berufung ergibt sich eine völlig neue Situation.

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