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Klage in Rom

Das Land Südtirol ficht die Personalversetzung der Zolldirektion an – wegen „Missachtung des Autonomiestatuts“.

(mat) Arno Kompatscher spricht von einer „neuerlichen Missachtungen des Autonomiestatutes durch die Zollbehörde“. Um die autonomierechtlichen Grundlagen zu verteidigen, sehe sich das Land Südtirol gezwungen, die Personalversetzungen der Zolldirektion vor dem Verfassungsgericht anzufechten, erklärt der Landeshauptmann.

Den Anlass bietet die Versetzung zweier Mitarbeiter der Zollagentur aus anderen Provinzen nach Bozen und Brixen.

Zu Jahresbeginn hatte die Agentur für Zollwesen zwei ihrer Mitarbeiter aus anderen italienischen Städten zunächst sechs Monate lang nach Bozen beziehungsweise Brixen versetzt mit der Möglichkeit, diese so genannte „Abkommandierung“ zu verlängern. Ebenfalls Anfang Jänner 2016 hat die „landesübergreifende“ Zolldirektion eine Umfrage unter dem Zollpersonal von Bozen und Trient durchgeführt, um das Interesse an einer Versetzung in die Zollstation Taufers im Münstertal auszuloten. Diese Umfrage war von der stellvertretenden Leiterin der interregionalen Zolldirektion Ligurien-Piemont-Aosta unterschrieben.

Das Autonomiestatut sieht für Staatsstellen in Südtirol Zweisprachigkeitspflicht vor. Durch die so genannten „Abkommandierungen“ werden diese umgangen. „Daher haben wir heute beschlossen, diese Maßnahmen vor dem Verfassungsgericht in Rom anzufechten“, so Kompatscher.

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