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Der Tierquäler-Paragraf

Der Landtag reduziert die Nebenstrafen für Tierquäler. Warum der Grüne Riccardo Dello Sbarba der SVP nun „Lobbyismus-Politik“ vorwirft.

von Matthias Kofler

Auf der Tagesordnung des Landtags stand ein Gesetzentwurf der SVP-Abgeordneten Sepp Noggler und Albert Wurzer, mit dem einschneidende Änderungen beim Tierschutz vorgenommen werden sollen.

Konkret geht es darum, die Verwaltungsstrafen bei Übertretung der Bestimmungen zur Obhut der Tiere zu reduzieren. Bislang wurden Tiere konfisziert, die unter Bedingungen gehalten werden, bei denen die öffentliche Sicherheit und Gesundheit nicht mehr gewährleistet sind. Gleichsam konfisziert wurden jene Tiere, deren sanitärer Status unbekannt ist oder wenn ein Fall von Tierquälerei oder Aussetzen vorliegt.

Als Nebenstrafe sah das bisherige Landesgesetz ein einjähriges Haltungsverbot vor. Im Falle einer Rückfälligkeit kann dieses Haltungsverbot auf Lebenslänglich ausgedehnt werden. Aus der Sicht von Sepp Noggler und Albert Wurzer ist das Ausmaß der Nebenstrafe aus mehrerlei Hinsicht „fragwürdig“ und „nicht verhältnismäßig“: Es unterscheide nicht zwischen vorsätzlichen und fahrlässigen Handlungen und auch nicht nach Schwere der Tat. Eine lebenslange Sperre verfehle darüber hinaus das Ziel der „Umerziehung“ des Übertreters. „Bevor ein Bürger diesen verfassungsrechtlich äußerst fragwürdigen Artikel beim Verfassungsgericht kippen muss, sollte der Landtag selbst aktiv werden“, begründen Noggler und Wurzer ihren Entwurf.

Demnach soll für die erste Übertretung künftig eine Strafe zwischen sechs Monaten und einem Jahr anstatt der heute geltenden einjährigen Strafe. Für die zweite Übertretung wird die lebenslange Nebenstrafe mit einem Haltungsverbot zwischen einem Jahr und vier Jahren ersetzt. Für jede weitere Erhöhung ist eine Strafe von mindestens zwei Jahren bis zu acht Jahren vorgesehen.

Die neuen Bestimmungen sollen auch bei bereits laufenden Verfahren zur Anwendung kommen.

Riccardo Dello Sbarba spricht sich klar gegen den Gesetzentwurf aus. Der Grüne beruft sich in seiner Kritik auf das negative Gutachten des Gemeinderats. Zudem habe sich auch Landesrat Arnold Schule gegen die Neuregelung ausgesprochen. „Das Gesetz wird nur in äußerst seltenen Fällen angewandt“, erklärt Dello Sbarba, „im Schnitt vielleicht einmal pro Jahr.“ Bei den Übertretern handle es sich häufig um Menschen mit sozialen Problemen wie Alkoholsucht. Das Land schreite mit der notwendigen Sorgfalt ein, nur selten werde die lebenslängliche Höchststrafe verhängt.

Außerdem spricht sich der Grüne gegen einen „chirurgischen Eingriff“ in bestehende Gesetze aus. Wenn man die Strafen für Tierquäler reduziere, dann müsse man gleichzeitig auch Maßnahmen schaffen, mit denen das Wohlergehen der Tiere besser geschützt werden könne. Riccardo Dello Sbarba meint: „Nur die Sanktionen zu reduzieren ist ein schlechtes Signal und klare Lobbyismus-Politik.“

Das Gesetz wurde dennoch mit breiter Mehrheit verabschiedet.

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