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„Lieber verhandeln“

Richterhammer 123rfDie Fachgewerkschaften für den öffentlichen Dienst beziehen zur Sammelklage für die Erneuerung des Kollektivvertrages Stellung. Sie raten von einer Sammelklage ab.

Eine eventuelle Sammelklage (class action) weckt große Bedenken unter den Fachgewerkschaften der öffentlich Bediensteten (Agb-Cgil, SgbCisl, Sgk-Uil, Asgb, Sag und NursingUp), da diese gegenüber der öffentlichen Verwaltung nur der Geltendmachung eines Rechtes diene und nicht zur Schadensersatzklage.

Die Fachgewerkschaften, welche auch verschiedene Rechtsexperten um Rat gebeten haben, möchten klarstellen, dass um Schadensersatz zu klagen, Rekurs beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss, welches die alleinige Zuständigkeit für alle Streitfragen im Zusammenhang mit öffentlichen Dienstverhältnissen hat. Dieser Rekurs können nur von jedem einzelnen Arbeitnehmer eingereicht werden und nicht von diversen Verbänden.

„Jede Schadensersatzforderung für den Zeitraum vor dem Gerichtsurteil des Verfassungsgerichtshofes wurde bereits von demselben als verfassungswidrig eingestuft und schließt deshalb eine Rückwirksamkeit aus“, so die Gewerkschaften.

Das Urteil selbst ermögliche die Festlegung der Höhe des Schadensersatzes nicht, da dies über die Vertragsverhandlungen erfolgen müsse und daher die dafür notwendigen Finanzmittel von der Politik zur Verfügung gestellt werden müssten.

Aus diesem Grund haben die Fachgewerkschaften der öffentlichen Bediensteten die Landesregierung bereits aufgefordert, die Vertragsverhandlungen aufzunehmen und werden, wenn notwendig, das betroffene Personal zur Mobilisierung aufrufen.

„Außerdem sind solche Initiativen der Beweis für ein wachsendes Unbehagen der öffentlichen Bediensteten, die seit verschiedenen Jahren eine Maßnahme zur Wiedergewinnung der verlorenen Kaufkraft erwarten um somit eine Anerkennung ihrer beruflichen Kompetenz zu erlangen.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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