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Umgedrehtes Verfahren 

Umgedrehtes Verfahren 

Staatsanwalt Giancarlo Bramante beantragt die Einstellung des Verfahrens gegen Eugen Hofer, den früheren SVP-Bürgermeister von St. Christina, und den Villanderer Bauunternehmer Alois Rabensteiner. 

Von Thomas Vikoler

Die Defensivermittlungen haben in diesem Fall offensichtlich Früchte getragen. Anfang August erhielten Eugen Hofer, der im Mai nicht mehr angetretene SVP-Bürgermeister von St. Christina und der Villanderer Bauunternehmer Alois Rabensteiner von Staatsanwalt Giancarlo Bramante einen Bericht über den Abschluss der Ermittlungen gegen sie. Die Vorwürfe: Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit dem Bau des Smart Hotel Saslong (Hofer) und Bestechung. Rabensteiner habe dem Bürgermeister – als Gegenleistung für sein Entgegenkommen beim Hotelbau – kostenlos dessen Wohnhaus saniert. Hofer habe zudem als Unternehmer (Hofer Group) von dem Auftrag bei der Ausstattung des Hotels profitiert.

Kurz vor Jahreswechsel erhielten Hofer und Rabensteiner einen weiteren Brief vom Staatsanwalt. Diesmal mit der Auskunft, dass die Einstellung des Strafverfahrens beantragt worden sei.

Was war geschehen?

Anwaltskammer-Präsident Elohim Rudolph Ramirez und Hartmann Reichhalter, Hofers Anwälte, konnten mit einem 60-seitigen Schriftsatz die Berechnungen des Gutachters der Staatsanwaltschaft über die Ausmaße des Hotelbaus widerlegen. Der Gutachter hatte das überzählige Bauvolumen offenbar anders berechnet. Und Karl Pfeifer, der Anwalt von Alois Rabensteiner, konnte nachweisen, dass die energetische Sanierung das Ergebnis einer früheren Vereinbarung zwischen Hofer und Rabensteiner war. Offenbar kein verdecktes Schmiergeld.

Moritz Demetz, Hofers Nachfolger als SVP-Bürgermeister von St. Christina, rechtfertigte Ende Dezember die Ausweisung einer Hotelzone für das Smart Hotel Saslong u.a. mit dem Sanierungsantrag der Staatsanwaltschaft. Der Gemeinderat stimmte der Umwidmung mit knapper Mehrheit zu.

Allerdings: Der Archivierungsantrag muss erst noch vom Voruntersuchungsrichter angenommen werden. Und die Notwendigkeit der Ausweisung einer Hotelzone mit mitzusätzlichen 20 Zimmern zeigt, dass es rechtlichen Sanierungsbedarf gab.

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