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Gelöschtes Feuer

Aufatmen bei den Südtiroler Hoteliers und Schutzhüttenbetreibern: Die Frist für die neuen, verschärften Brandschutzbestimmungen wird um ein Jahr verlängert.

von Matthias Kofler

Hans Berger

Hans Berger

Hans Berger zeigt sich zufrieden: „Die Regierung ist sich bewusst, dass der Termin absolut nicht einzuhalten war. Mit der Verlängerung der Fristen stellen wir sicher, dass die Betriebe nicht unverschuldet das Gesetz verletzen“, erklärt der SVP-Senator.

Der Hintergrund: Mit 31. Oktober 2015 sind italienweit verschärfte Brandschutzvorschriften in Kraft getreten. Betrieben, die die gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllen können, drohen seitdem drakonische Strafen.

Dies sieht ein Dekret der italienischen Regierung vom Juli des vergangenen Jahres vor. Und: Es betrifft alle Betriebe – also Hotels und Schutzhütten – mit 25 bis 50 Schlafplätzen.

Laut den verschärften Bestimmungen muss jeder Betrieb, der mindestens einen Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis beschäftigt, eine Person zum Brandschutzbeauftragten ernennen. Weiters muss der Eigentümer oder Betreiber eines Betriebes die regelmäßige und fachgerechte Instandhaltung der Brandschutzeinrichtungen gewährleisten. Dazu dient das Instandhaltungsbuch.

In den darin enthaltenen Kontrollblättern müssen die Ergebnisse der periodischen oder außerordentlichen Kontrollen angegeben und unterschrieben sein. Das Instandhaltungsbuch muss ständig aktualisiert werden und bei Kontrollen den zuständigen Behörden und den Feuerwehren zur Verfügung stehen. Ziel der Bestimmungen ist es, „Personen und Güter vor Brandrisiken zu schützen“, so heißt es im Dekret wörtlich.

Das Problem: Da das Dekret erst im Sommer veröffentlicht worden war, blieb den Betrieben kaum Zeit, sich den neuen Bestimmungen anzupassen und ihre Brandschutzvorkehrungen zu verschärfen.

Auf Betreiben von SVP-Senator Hans Berger wird dieses Problem nun aus dem Weg geschafft. In einem Schreiben, das der SVP-Senator an den zuständigen Unterstaatssekretär Francesco Boccia gerichtet hatte, forderte Berger eine Terminverschiebung.

Wie der Politiker der TAGESZEITUNG mitteilt, haben sich seine Bemühungen ausgezahlt: Die Regierung ist bereit, im Ministerialdekret „Milleproroghe“, das bis Ende Februar beide Parlamentskammern passieren muss, einen Passus einzuführen, mit dem die Fristen für die neuen Brandschutzbestimmungen um ein Jahr verlängert werden. +

Sie treten demnach erst am 31. Dezember 2016 in Kraft.

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