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Rettende Lok

Am Samstagabend randalierten zwei Männer in Bruneck in einem Zugwaggon. Die Schaffnerin musste Kinder beim Lokführer in Sicherheit bringen, die Randalierer wurden verhaftet.

von Thomas Vikoler

Am Ende, nachdem sie die übrigen Fahrgäste in Angst und Schrecken versetzt und die Schaffnerin verletzt hatten, gingen die beiden Cousine aufeinander los. Younes El Mabtout, 19, und Lekbir El Mabtout, 26, beide aus Old Bouali in Marokko gebürtig, versetzten sich gegenseitig Ohrfeigen. Bis die Carabinieri eintrafen und die beiden Männer verhafteten.

Der Ort des bizarren Geschehens: Der Lokalzug Franzensfeste-Innichen, der am vergangenen Samstagabend gegen 19.30 Uhr in Bruneck angehalten hatte. Dort stiegen die beiden El-Mabtout-Cousinen zu, um nach Welsberg zu fahren. Offenbar derart betrunken, dass sie umgehend zu randalieren begannen.

„Wir hassen euch, Deutsche wie Italiener“, hat einer der beiden Männer laut Carabinieri-Protokoll gerufen. Andere wurden Fahrgäste angerempelt, die Schaffnerin tätlich angegriffen. Die Situation war derart brisant, dass die Schaffnerin die Kinder aus dem Waggon in der Lok des Zuges in Sicherheit brachte.

Am Montag wurden Younes El Mabtout und Lekbir El Mabtout im Rahmen eines Schnellverfahrens am Landesgericht Bozen Richter Stefan Tappeiner vorgeführt.

Unter dem Beistand eines Anwalts aus der Brunecker Rechtsanwaltskanzlei Dieter Schramm schlossen die beiden bisher nicht vorbestraften Männer einen gerichtlichen Vergleich über jeweils ein Jahr Haft wegen Widerstands gegen Amtspersonen, Körperverletzung und Unterbrechung eines öffentlichen Dienstes ab – der Zug fuhr wegen des Eingreifens der Carabinieri mit halbstündiger Verspätung ab.

Beide Strafen sind bisher nicht rechtskräftig, könnten aber insbesondere für Younes El Mabtout schwere Konsequenzen haben. Er besitzt im Gegensatz zu seinem älteren Cousin keine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung, die seine verfällt im März.

Richter Tappeiner belehrte die beiden Männer, bevor er sie auf freiem Fuß setzte, jedenfalls mit den Worten: „Sie sind Gast in diesem Land und sollten sich entsprechend verhalten“.

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