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Die Steuer-Erleichterungen

Die Steuer-Erleichterungen

Das Stabilitätsgesetz, das noch vor Weihnachten von beiden Kammern des Parlaments in Rom verabschiedet wurde, wird nun am 1. Jänner 2016 in Kraft treten.

SVP-Fraktionssprecher in Rom Daniel Alfreider: „Das Stabilitätsgesetz 2016 bringt viele Neuigkeiten mit sich – die meisten davon treten ab dem 1. Jänner in Kraft. Das gilt auch für jene Maßnahmen, die vor allem für Tourismus, Handel und Wirtschaft von Interesse sind, wie die Erhöhung der Bargeldgrenze von 1.000 Euro auf 3.000 Euro.“

„So kann man“, erklärt SVP-Abgeordneter Daniel Alfreider weiter, „ab dem 1. Jänner 2016 Beträge bis zu 2. 999,99 Euro in Bargeld bezahlen, bzw. diese Beträge in Bargeld entgegennehmen.“

Auch die Steuererleichterungen für Saisonverträge werden mit dem neuen Jahr sofort wirksam.

„Bei dieser Maßnahme kann man die Steuererleichterung jedoch erst bei dem zweiten Saisonvertrag mit denselben Angestellten beantragen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Vertrag mindestens über 120 Tage laufen muss. Sind diese Voraussetzungen gegeben, dann kann man im Genuss einer Steuererleichterungen von 70% der Irapsteuer kommen“, so Daniel Alfreider.

Außerdem wurde der Abzug auf die Irpef-Steuer für energetische Sanierungen und Energiesparmaßnahmen von 50% bzw. 65% Prozent auch für das Jahr 2016 bestätigt. Ebenso wie der sogenannte „Möbelbonus“ im Ausmaß von 50 Prozent auf 10.000 Euro bei Wohnbausanierungen, das weiterhin aufrecht bleibt.

„Als SVP – Abgeordnete hoffen wir, dass die vielen Maßnahmen und Neuigkeiten, die im Stabilitätsgesetz 2016 enthalten sind, vor allem den Anliegen Südtirols nahe kommen und dass sich schon bald die ersten Ergebnisse zeigen“, so Daniel Alfreider abschließen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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