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Kamera im Wohnzimmer

Kamera im Wohnzimmer

Die des Mordes verdächtigte Ester Quici könnte vor Weihnachten aus der Haft entlassen werden. Die Staatsanwaltschaft ist dagegen.

Von Thomas Vikoler

Die Widersprüche in ihren Aussagen gegenüber der Polizei und die SMS mit Morddrohungen an ihren Lebenspartner Alessandro Heuschreck. Aus diesen Gründen besteht für die Staatsanwaltschaft Bozen weiterhin die Gefahr, dass Ester Quici, 35, fliehen könnte.

Deshalb beantragte Staatsanwältin Daniela Pol am Freitag eine Fortsetzung der Haft.

Quici, die des Mordes an Heuschreck verdächtigt wird, befindet sich wegen der Bluttat am 24. März in ihrer Meraner WoBi-Wohnung im Hausarrest mit Fußfessel.

Beniamino Migliucci und Enrico Lofoco, ihre beiden Anwälte, wollen sie aus dieser Haft-Situation zu befreien. Gestern Vormittag wurde am Landesgericht ihr Enthaftungsantrag vor dem Freiheitsgericht unter Vorsitz von Maria Christina Erlicher diskutiert.

Für Quicis Verteidiger sind die schweren Schuldindizien gegen ihre Mandantin mit den seit Mitte Oktober vorliegenden medizinischen Gutachten weggefallen.

Tatsächlich heißt es dort, Quici habe Heuschreck zwei Schnitte „ohne Mordabsicht“ zugefügt. Die übrigen der 18 Wunden am Körper Heuschrecks stammten laut Gutachten von diesem selbst. Der 51-jährige Bozner ist am Ende verblutet, Quici wird aber weiter verdächtigt, den Tod durch Unterlassung (die verspätete Verständigung des Notrufs) mit verursacht zu haben.

Am Rande der Verhandlung wurde bekannt, dass Quici im Hausarrest abgehört bzw. observiert wurde und auch davon wusste. Eine im Wohnzimmer von Ermittlern eingebaute Kamera war allerdings weniger auf sie fokussiert als auf einen engen Verwandten, gegen den in einer anderen Sache ermittelt wird.

Dass Quici, wie in den vergangenen Tagen kolportiert, die Flucht in die Schweiz plante, stimmt offenbar nicht: Sie erklärt in einem abgehörten Gespräch, sie werde sich, sobald sie freikomme, mit einem ihrer Kinder in die Schweiz begeben. Denn Italien sei ein „paese di merda“.

Das Gericht wird voraussichtlich vor Weihnachten über den Enthaftungsantrag entscheiden. Möglich ist eine Enthaftung mit der Verpflichtung, sich täglich bei der Polizei zu melden.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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