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Rückschlag für Schedl

schedl sparkasseEx-Generaldirektor Peter Schedl wird mit seiner 1,5-Millionen-Klage gegen die Südtiroler Sparkasse wohl wenig Erfolg haben. Vor kurzem fand die Erstverhandlung vor dem Arbeitsgericht statt.

von Heinrich Schwarz

Seinen Rausschmiss bei der Südtiroler Sparkasse im Herbst 2014 ließ sich Peter Schedl nicht gefallen. Für den Ex-Generaldirektor gab es keine Kündigungsfrist – und vor allem keine Abfindung. Schedl, der pro Jahr über 600.000 Euro brutto verdiente, war mit einem unbefristeten Vertrag ausgestattet.

Seine Anwälte teilten der Sparkasse mit, dass ihr Mandant eine Abfindung in Höhe von 1,5 Millionen Euro verlangt. Ein Batzen Geld, den die Bank ihrem ehemaligen Generaldirektor keinesfalls geben will. Schedl sei seiner Aufsichtspflicht bei mehreren Operationen nicht nachgekommen. Die Voraussetzungen für eine sofortige Kündigung ohne Abfindung seien aus triftigen Gründen gegeben.

Eine Klage von Peter Schedl war die Folge.

Vor kurzem fand die Erstverhandlung vor dem Arbeitsgericht statt. Nach Informationen der TAGESZEITUNG gab es für Schedl kein Erfolgserlebnis: Die Richterin, die einen Schlichtungsversuch startete, hat dem Bank-Manager zu verstehen gegeben, dass es für ihn im Falle eines Arbeitsstreites nicht viel zu holen gibt.

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