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Schulers Harmonisierung

Durch die neue Buchhaltungs- und Finanzordnung der Gemeinden verspricht sich LR Arnold Schuler mehr Transparenz und Vergleichbarkeit.

Mehr Transparenz und Vergleichbarkeit: Dies, unterstreicht Gemeindenlandesrat Arnold Schuler nach der Genehmigung des Gesetzes im Landtag, bringe die neue Buchhaltungs- und Finanzordnung der Gemeinden mit sich.

„Die Harmonisierung“,so Schuler, „bringt auch Vorteile in unserem Land, weil es die Haushalte der öffentlichen Körperschaften vergleichbarer macht und in den größeren Gemeinden auch über die konsolidierten Haushalte die einzelnen Haushalte zwischen den Gemeinden, deren Stadtwerken und Gesellschaften, an denen sie beteiligt sind, in einem einzigen Dokument zusammenfasst und somit die Gesamtsituation der Gemeinde ersichtlich wird“.

Die Umstellung bringe zwar einen großen Mehraufwand mit sich, bedeute aber sicherlich im Sinne von mehr Transparenz und Vergleichbarkeit einen wesentlichen Schritt nach vorne. „Zudem“, betont Schuler, „ist dies ein wesentlicher Schritt in die Richtung, dass Gelder effizienter eingesetzt werden, und zwar aufgrund der Einführung des Kassaprinzips“. Dieses bringt mit sich, dass Gelder in dem Jahr, in dem sie kassamäßig verfügbar sind, auch ausgegeben werden müssen und nicht über längere Zeiträume gehortet werden können und dürfen. Zudem sei nun genaueres und mehrjähriges Planen gefragt.

Bei der Umsetzung der Prinzipien der Harmonisierung, die vom Staat und von der EU vorgegeben werden, habe man sich für die Gemeinden Südtirols für die Abfassung eines Einheitstextes entschieden, erklärt Landesrat Schuler.

Dies deshalb, weil ein Einheitstext sämtliche Bestimmungen in sich vereint und die Lesbarkeit für die Anwendung in den Gemeinden erhöht. Der Text ist eine Gemeinschaftsaktion, in der in einer Arbeitsgruppe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gemeindenverbandes, der Gemeinden und der Stadtgemeinde Bozen, der Landesabteilung Örtliche Körperschaften und des Ressorts von Landesrat Schuler zusammengearbeitet haben.

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