Du befindest dich hier: Home » Gesellschaft » Lücke im Gesetz

Lücke im Gesetz

Die Verbraucherzentrale fordert von der Politik einen besseren Schutz von Konsumenten bei begründeten Beanstandungen von Rechnungen.
„Nur wer nicht arbeitet, macht keine Fehler“, weiss der Volksmund. Und leider passiert es immer wieder, dass falsche Rechnungen ins Haus trudeln – zu hohe, für falsche Produkte, gar für nicht gewollte Verträge. Was tun? Ganz klar: schriftlich beanstanden, um das Problem aufzuzeigen und schnellstmöglich eine Lösung zu finden. Doch leider hat man in manchen Fällen – aufgrund einer Lücke im Gesetz – das Nachsehen.

Beispiel Stromvertäge:
Das kennt jeder: zur Essenzeit klingelt das Telefon, man wird auf italienisch gefragt, ob man denn „beim Strom sparen möchte“, gibt die Nummer des Zählers durch „für ein Angebot“ – und schon ist es passiert: man hat einen neuen Stromvertrag mit Firma A abgeschlossen. Kein Problem, man kann in solchen Fällen ja zurücktreten, was man auch per Einschreiben mit Rückantwort macht.

Doch dann flattert eine Rechnung ins Haus, die man vor Fälligkeit ebenfalls per Einschreiben beanstandet. Und es kommt keine Antwort oder eine negative Antwort.

Walther Andreaus

Walther Andreaus

Genervt von solcher Kundenbehandlung wechselt man kurzerhand zum vertrauten Stromverkäufer B zurück. Doch dann folgt die unschöne Überraschung: durch den sog. „CMOR“-Beitrag kann der Stromverkäufer A (den man ja gar nicht wollte) einen Großteil der offenen, beanstandeten Rechnung vom Verkäufer B kassieren lassen.

Das heisst: trotz Rücktritt vom Vertrag und Beanstandung der Rechnung bin ich gezwungen, diese zu bezahlen. Und dann muss ich mit Verkäufer A um die Rückgabe meines Gelds streiten – monatelang.

Und so ähnlich sieht es leider in vielen Bereichen aus, gerade dort wo durch unkontrollierte Liberalisierung früherer Monopole eine Art „Wilder Westen“ geschaffen wurde – aber nicht nur dort. So werden z.B. im Telefonsektor Jahre nach deren Beanstandung und ohne vorherige Schlichtung Rechnungen an Inkassounternehmen verkauft. In Deutschland z.B. ist es nicht erlaubt, „bestrittene“ Forderungen zum Inkasso zu geben (doch auch dort passiert dies leider in der Praxis des öfteren).

Um hier einen besseren Schutz für die Rechte der VerbraucherInnen erwirken zu können, wendet sich die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) daher an die Politik.

Es bedürfe einer Änderung der gesetzlichen Grundlage, z.B. mit einer Anpassung des Verbraucherschutzkodex.

Es sollte das Prinzip verankert werden, dass eine termingerechte und begründete Beanstandung der Rechnung alle Fristen für weitere Schritte (einfache Mahnung, Mahndekret, CMOR, Inkasso, Eintragung in sämtliche Datenbanken von säumigen Zahlern, …) aussetzt, und zwar bis ein (belegter) Einigungsversuch der Parteien unternommen wurde, auch über eine anerkannte Verbraucherschutzorganisation.

„Bestrittene Forderungen müssen geklärt werden bevor rechtliche Konsequenzen drohen. Denn statt um eine berechtigte Forderung kann es sich auch um einen Betrugsversuch handeln. Wir brauchen hier europäische Verbraucherschutzstandards“, unterstreicht VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2022 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen