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Aus dem Schneider?

Oberstaatsanwalt Guido Rispoli hat die Archivierung des Strafverfahrens zum Selbstbestimmungs-Referendum 2013 beantragt.

Die Landesleitung der Bewegung Süd-Tiroler Freiheit begrüßt die Entscheidung des Oberstaatsanwaltes Guido Rispoli die Einstellung des Strafverfahrens gegen Funktionäre der Süd-Tiroler Freiheit im Zuge des Selbstbestimmungs-Referendum 2013 zu beantragen.

Der damalige Vorwurf, die verbilligten Posttarife für das Selbstbestimmungs-Referendum missbraucht zu haben, indem die Postverwaltung mutwillig über den Inhalt der Briefe in die Irre geführt wurde, sei „völlig aus der Luft gegriffen und nachweislich falsch“, so Sven Knoll in einer Aussendung.

Die Süd-Tiroler Freiheit nimmt mit Genugtuung zur Kenntnis, „dass dies auch die Staatsanwaltschaft so sieht“.

Sven Knoll schreibt weiter:

„Die Süd-Tiroler Freiheit hat immer betont, dass das Selbstbestimmungs-Referendum auch Wahlwerbung war, aber nicht nur. Die Unterlagen für das Selbstbestimmungs-Referendum wurden gezielt im Vorfeld der Landtagswahlen 2013 verschickt, um die Selbstbestimmung damit zum zentralen Wahlkampfthema zu machen. Das Selbstbestimmungs-Referendum und der Landtagswahlkampf waren eng miteinander verknüpft. Darüberhinaus ist das Thema Selbstbestimmung das Kernthema der Süd-Tiroler Freiheit.

Die Süd-Tiroler Freiheit hatte im Zuge des Landtagswahlkampfes 2013 ein Selbststimmungs-Referendum organisiert, an welchem sich mehr als 61.000 Wähler beteiligt haben.

Nun muss noch der zuständige Untersuchungsrichter am Landesgericht Bozen den Einstellungsantrag überprüfen und über die Einstellung entscheiden.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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