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Warten auf das Dekret

Immer mehr Arbeitgeber unterlassen es, die Sozialabgaben für ihre Angestellten zu zahlen. Ein Strafdelikt, das zunehmend die Gerichte beschäftigt.

von Thomas Vikoler

40 Arbeitgeber, 40 Strafverfahren. Das Delikt: Unterlassene Zahlung von Sozial- und Fürsorgebeiträgen zugunsten der Arbeitnehmer nach Gesetz 683 aus dem Jahre 1983. Dafür ist immerhin eine Höchststrafe von drei Jahren Haft und einer Geldstrafe von 1.200 Euro vorgesehen.

Einzelrichterin Carla Scheidle hat an diesem Prozesstag am Landesgericht Bozen 40 Fälle zu diesem Anklagepunkt zu erledigen. Angeklagt sind Handwerker, gesetzliche Vertreter von Genossenschaften oder Einzelfirmen so wie jene des früheren SVP-Regionalassessors Roland Atz. Er hatte es in den letzten drei Monaten des Jahres 2009 verabsäumt, die INPS-Beiträge für einen Angestellten einzuzahlen. Insgesamt 1.104 Euro.

Oder der Inhaber einer Elektrikerfirma aus Neumarkt, der in den Jahren 2009 und 2010 die Sozial- und Fürsorgebeiträge für seine Angestellten im Ausmaß von 3.096 Euro nicht überwies. Unter den Angeklagten finden sich wohl auch zahlreiche Opfer der großen Wirtschaftskrise. Wohl wissend, dass das Fürsorge-Institut die Beiträge früher oder später einfordern wird (und auch Strafanzeige erstattet), ließen sie die Zahlungstermine verstreichen.

Doch nun gibt es für die meisten der 40 Angeklagten die Hoffnung auf Straffreiheit. Die Regierung Renzi plant seit vergangenem Jahr, Abgabenverweigerung bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro aus dem Strafrecht zu streichen. Weil das entsprechende Dekret zwar vorliegt, bisher aber nicht rechtskräftig ist, vertagte Richterin Scheidle die gestrigen Verhandlungen auf den 16. März. Da dürften die Angeklagten freigesprochen werden – an der Nachzahlung der INPS-Beiträge kommen sie aber nicht vorbei.

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