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Die Benko-Bombe

René Benko und Heinz Peter Hager in Bozen (Foto: Karl Oberleiter)

René Benko und Heinz Peter Hager in Bozen (Foto: Karl Oberleiter)

Neuer Paukenschlag im Fall Benko: Der Innsbrucker Investor zieht vor das Verwaltungsgericht – weil Ex-Stadtrat Luciano Giovanelli nicht an der Abstimmung im Gemeinderat hätte teilnehmen dürfen.

von Artur Oberhofer

Jetzt geht René Benko in die Offensive.

Wie von der TAGESZEITUNG bereits vor Wochen angekündigt, will der Innsbrucker Investor das Votum des Bozner Gemeinderates im Fall des geplanten Großkaufhauses gerichtlich anfechten.

Konkret:

René Benkos Signa-Khb hat am Verwaltungsgerichtshof einen Rekurs eingereicht.

Darin fordert der Anwalt der Signa-Khb, der Mailänder Spitzenadvokat Alessandro Matteo Ezechieli, die Annullierung der Abstimmung des Gemeinderates (mit der das Benko-Projekt wegen einer einzigen Stimme versenkt worden war).

Auch kündigt die Signa-Khb in dem Rekurs bereits jetzt hohe Schadenersatzforderungen gegen die Gemeinde Bozen an (in dem Rekurs ist von „ingenti danni“ die Rede).

Interessant ist die rechtstechnische Strategie des Mailänder Anwaltes Ezechieli:

Er fährt nämlich die Schiene der Verfassungswidrigkeit.

Konkret:

Anwalt Alessandro Matteo Ezechieli bezieht sich in dem Rekurs auf das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip der Unparteilichkeit der öffentlichen Verwaltung.

Die Legislative hat, laut diesem Prinzip, nämlich dafür Sorge zu tragen, dass die öffentliche Verwaltung nach den Prinzipien des „buon andamento“ und der „imparzialitá“ organisiert wird.

In Sachen Benko-Projekt, so der Anwalt in seinem Rekurs, den TAGESZEITUNG Online einsehen konnte, habe es einen „offenkundigen Verstoß“ gegen den guten Ablauf und/oder die Unparteilichkeit der Verwaltung gegeben, weil der ehemalige Stadtrat Luciano Giovanelli an der Abstimmung nicht hätte teilnehmen dürfen.

Im Falle Giovanellis, so der Signa-Khb-Anwalt, habe es insofern eine Inkompatibilität gegeben, als dieser, erstens, einen Rekurs der Erlebnishaus-Gesellschaft – also eine direkten Mitbewerbers – gegen die Gemeinde unterzeichnet habe.

Mehr noch:

In mehreren Interviews habe sich Giovanelli im Juli, nach dem Votum des Gemeinderates gegen das Signa-Khb-Projekt, erfreut darüber gezeigt, dass die Erlebnishaus-Gruppe nur eine zweite Chance bekomme.

Der Interessenkonflikt von Luciano Giovanelli scheint evident.

Nun darf man mit Spannung darauf warten, ob auch der Verwaltungsgerichtshof einen Verstoß gegen die Prinzipien der Unparteilichkeit der öffentlichen Verwaltung feststellt – und die Abstimmung im Gemeinderat annulliert.

 

 

 

 

 

 

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