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Verurteilter Gewerkschafter

 

troger-gerichtDer Gewerkschafter Christian Troger wird am Landesgericht wegen Rufschädigung verurteilt. Er muss 9.000 Euro Schadenersatz zahlen.

(tom) Der Fall beschäftigt Christian Troger, Landessekretär der Gewerkschaft SGK/UIL, und das Landesgericht Bozen seit nunmehr vier Jahren. Ein auch ironisch gemeinter Artikel in der Gewerkschaftszeitung über eine entlassene Angestellte des Meraner Nobelhotels Palace, der ihm eine dreifache Strafanzeige einbrachte.

Auf den Schlips getreten fühlten sich der damalige Palace-Direktor Massimiliano Sturaro (inzwischen selbst entlassen), der dort wirkende Arzt Henri Chenot und der örtliche HGV. Sie fühlten sich durch Aussagen wie „nicht vorhandenes soziales Gerechtigkeitsempfinden“ verunglimpft. Sturaro wurde im Artikel als „aufstrebender Mann christdemokratischer Vetternwirtschaftsprägung“ bezeichnet.

Nach acht Verhandlungen sprach Richter Ivan Perathoner am Freitag das Urteil: Schuldig.

Christian Troger wurde wegen Rufschädigung zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt, er muss zudem den Zivilparteien insgesamt 9.000 Euro Schadenersatz zahlen: 4.000 für Sturaro und Chenot, 1.000 für den HGV in der Person des damaligen Präsidenten Walter Meister, alle vertreten von Rechtsanwalt Gerhard Brandstätter. Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls einen Schuldspruch beantragt.

„Ein ungerechtes Urteil“, kommentiert Toni Serafini, Generalsekretär der SGK/UIL. Troger selbst reagierte ebenso mit Unverständnis wie sein Anwalt Nicola Canestrini. „Es gehört zur Essenz der Demokratie, dass Gewerkschafter Arbeitgeber kritisieren“, findet Canestrini, „das Urteil ist eine Abschreckung für junge Gewerkschafter“.

Troger wird nun Berufung gegen den Schuldspruch einlegen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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