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Marthas Nein

Die Einkommensgrenze für den Unterhaltsvorschuss wird nicht erhöht. Sie liegt derzeit bei zwei Kindern bei 1.640 Euro netto.

Die BürgerUnion forderte am Donnerstag im Landtag höhere Einkommensgrenzen für den Unterhaltsvorschuss. Es gebe genügend Fälle, wo der die Antragsteller knapp über dem Limit lägen, erklärte der Landtagsabgeordnete Andreas Pöder. Die Grenze sei so niedrig angesetzt, dass es bei vielen zu Engpässen komme, wenn der scheidende Partner den Unterhalt nicht zahle.

Das Anliegen sei verständlich, erklärte Landesrätin Martha Stocker, aber man müsse sich auch dessen bewusst sein, dass es in solchen Fällen auch eine private Verantwortung gebe.

Die Zahlungsmoral der Väter lasse zu wünschen übrig.

Die Grenze liege z.B. bei zwei Kindern derzeit bei netto 1.640 Euro nach Abzug aller anerkannten Spesen.

Diese Grenze sei angemessen, eine Erhöhung könnte dazu führen, dass man sich noch mehr auf die öffentliche Hand verlasse. Die Rückzahlungsrate liege derzeit knapp über 10 Prozent.

Die Grenze scheine nur auf dem ersten Blick großzügig, wandte Andreas Pöder ein, aber wenn alle Ausgaben auf der Frau lasteten, dann sei die Belastung auch bei einem Einkommen von 1.640 Euro groß.
Der Antrag wurde mit 15 Ja und 17 Nein abgelehnt.

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