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Straflose Entblößung

Obszöne Handlungen in der Öffentlichkeit sind ab Mitte November keine Straftat mehr. Die Hintergründe eines Bozner Strafprozesses.

Von Thomas Vikoler

E.D. hat sich zwei gewichtige Anwälte genommen. Beniamino Migliucci und Paolo Fava verteidigen den jungen Bozner in einem Strafprozess am Landesgericht vom Vorwurf der obszönen Handlungen in der Öffentlichkeit. E.D. hatte sich, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, im fernen Jahr 2010 vor mehreren Personen entblößt.

Mantel auf, Mantel zu – darunter nichts.

Mehrere Personen, darunter ältere Damen, haben den Vorfall in Bozen vor Gericht bezeugt. Dass der Prozess sich seit nunmehr drei Jahren hinzieht, hat damit zu tun, dass er wegen eines Richterwechsels neu aufgerollt werden musste. Die beiden Verteidiger beharrten auf eine erneute Einvernahme der Zeugen.

Eine erfolgreiche Strategie, denn spätestens ab dem 17. November werden unsittliche Handlungen in der Öffentlichkeit keine Straftat mehr darstellen. Bis zu diesem Termin muss die von der Regierung beschlossene Streichung einiger geringfügiger Straftaten aus dem Strafgesetzbuch vollzogen sein. Von da an ist für die betreffenden Tatbestände lediglich eine Verwaltungsstrafe vorgesehen.

Und was passiert mit dem Strafverfahren gegen E.D. am Bozner Landesgericht?

Richter Carlo Busato hat die gestrige Verhandlung gegen den mutmaßlichen Exhibitionisten auf einen Termin nach dem 17. November vertagt. Auf der nächsten Verhandlung wird E.D. also freigesprochen.

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