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Die Flucht der Klugen

Laut ASGB-Jugend schießt sich die italienische Regierung mit der Abschaffung des aktuell gültigen „rientro dei cervelli“ ein Eigentor.

Laut ASGB-Jugend schießt sich die italienische Regierung mit der Abschaffung des aktuell gültigen „rientro dei cervelli“ ein Eigentor. „Das Vertrauen in die Gesetzgebung ist derart zerstört, dass die Rückkehr gut ausgebildeter Menschen nach Italien mit Sicherheit abnehmen wird“, so heißt es in einer Aussendung.

Alexander Wurzer

Alexander Wurzer

Mit Verwunderung hat die ASGB-Jugend die Tatsache zur Kenntnis genommen, dass das sogenannte „Controesodo-Gesetz“ (238/10), besser bekannt unter „rientro dei cervelli“, obwohl im vergangen Februar bis Ende 2017 verlängert, durch Art. 16 des gesetzesvertretenden Dekrets 147 wieder abgeschafft und durch dasselbe ab 1. Januar 2016 ersetzt wird.

Die neue Regelung gehe ganz klar zu Lasten der Rückkehrer und sei in keiner Weise vorhersehbar gewesen. Die nachteiligste Neuerung sei mit Sicherheit der Umstand, dass die Steuerbegünstigung ab 2016 nur noch 30 Prozent ausmacht.

In der Aussendung der ASGB-Jugend heißt es weiter:

„Zukünftig muss der Auslandsaufenthalt statt der aktuell gültigen zwei Jahre, fünf Jahre betragen. Daran ist noch eine Verpflichtung, für mindestens zwei Jahre in Italien zu bleiben, gekoppelt. Positiv ist einzig und allein die Tatsache, dass das Alterslimit abgeschafft wurde.
Die ASGB-Jugend kann sich die kurzfristige Abschaffung des vorhergegangen Gesetzes nicht erklären und verweist auf die Tatsache, dass viele Ansuchende aufgrund der ursprünglich geltenden Regelung gute Arbeitsplätze aufgegeben und teilweise sogar Wohnungen verkauft haben, um nach Italien zurückzukehren. Dass das Vertrauen in die italienische Rechtsordnung damit zerstört wird, ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Viel wichtiger ist der Fakt, dass der Grundgedanke der Begünstigung, nämlich die Flucht gut ausgebildeter Menschen ins Ausland zu stoppen, derart unglaubwürdig erscheint, dass sich das Phänomen sogar noch verstärken wird. Damit hat sich die Regierung ein Eigentor geschossen.
Unklar ist außerdem, wie zukünftig die Situation derer ist, die aktuell Nutznießer des abgeschafften „Controesodo-Gesetzes“ sind. Die Bilanzkommission geht momentan von zwei möglichen Szenarien aus: einerseits kann es sein, dass mit auslaufen des „Controesodo-Gesetzes“ die Steuerbegünstigung mit ausläuft, andererseits – und dieser Umstand erscheint realistischer – kann es sein, dass die bisherigen Nutznießer automatisch die Steuerbegünstigung des neuen Gesetzes erhalten.
Die ASGB-Jugend fordert die Südtiroler Parlamentarier auf, zu dieser Gesetzesänderung klar Stellung zu nehmen und gleichzeitig zu erklären, wie das neue Gesetz umgesetzt werden muss, denn eine klare Interpretation diesbezüglich ist bis dato nirgends zu finden.“

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