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Hoffnung für die Jäger

Heinrich Auckenthaler

Immer mehr Jäger, die in Vergangenheit eine Straftat begangen haben, müssen ihren Waffenpass abgeben. Jetzt gibt es für die Betroffenen eine neue Hoffnung.

von Heinrich Schwarz

Südtirols Jägerschaft ist aufgrund der Nachricht aus allen Wolken gefallen: Wer in seiner Vergangenheit eine Straftat begangen hat, die mit einer Verurteilung und Haftstrafe geahndet wurde, verliert seinen Waffenpass. Entweder wird der Pass von der Quästur entzogen oder nicht mehr verlängert.

Eine Gewalttat, ein Diebstahl, ein Raub oder ein unerlaubtes Waffentragen kann zum Verhängnis werden – auch wenn das Vergehen Jahrzehnte zurückliegt. Auch eine Rehabilitierung schützt nicht vor dem Waffenpassentzug. Dasselbe gilt bei Vergehen, die heute gar nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Grund für die Regelung ist ein Gutachten des Staatsrates vom Juli 2014, das vom italienischen Innenministerium in Auftrag gegeben wurde und die rechtliche Situation darlegen soll. Das Gutachten sieht eine strenge Anwendung der Bestimmungen vor.

Am 28. November 2014 ging dann ein Rundschreiben des Innenministeriums an die Quästoren. Ihnen wurde mitgeteilt, dass sie dem Gutachten Rechnung tragen müssen.

Seither hat die Bozner Quästur mehreren Südtiroler Jägern den Waffenpass entzogen – anderen Jägern hat man den Pass nicht mehr erneuert. Ein Waffenpass muss alle sechs Jahre erneuert werden.

Beim Südtiroler Jagdverband hat man keine genaue Zahl, wie viele Jäger betroffen sind. „Ich persönlich kenne rund ein Dutzend Fälle“, sagt Geschäftsführer Heinrich Aukenthaler. Er betont allerdings, dass in den nächsten Jahren noch weitere Waffenpässe bei anstehenden Erneuerungen entzogen werden, falls der Quästor weiter anhand des Gutachtens entscheidet. Zahlreiche besorgte Jäger haben sich bereits Jagdverband gemeldet.

Der Verband hat nun aber auch gute Nachrichten: „In der Zwischenzeit hat der Staatsrat selbst ein Urteil gefällt, wo er die restriktive Auslegung etwas revidiert hat“, so Aukenthaler. „Demnach darf der Waffenpass bei erfolgter Rehabilitierung nicht automatisch entzogen oder verweigert werden. Die Entscheidung muss im Ermessen des Quästors liegen, der unter anderem die Schwere der begangenen Straftat berücksichtigt.“

Die betroffenen Jäger schöpfen jetzt neue Hoffnungen. Allerdings müssen sie laut Heinrich Aukenthaler einen Rekurs einreichen und auf das Urteil des Staatsrates verweisen, um eventuell mit milderen Konsequenzen davonzukommen. „Wer für sein Vergehen gebüßt hat, soll nicht auf ewig bestraft werden“, meint der Geschäftsführer des Jagdverbandes.

Gut möglich, dass der Quästor in Zukunft zwischen geringfügigen Gesetzesübertretungen der Kategorie Jugendsünden und schwerwiegenden Straftaten unterscheidet. Wilderei etwa – bei unerlaubtem Waffentragen – wäre ein schwerwiegendes Delikt.

Auf politischer Ebene setzt sich indes Albrecht Plangger, Kammerabgeordneter der SVP und selbst begeisterter Jäger, für die Jägerschaft ein. Man müsse in Sachen Waffenpassentzug eine annehmbare Lösung finden. Plangger hat bereits beim Innenministerium interveniert.

 

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