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Verjährter Betrug?

rainer verkündungDas Oberlandesgericht entscheidet am Dienstag über die Berufung von Maximilian Rainer in der Causa Stein an Stein I.

(tom) Für Carlo Bertacchi, dem Verteidiger von Maximilian Rainer, ist die juristische Faktenlage eindeutig: „Die meinem Mandanten vorgehaltene Straftat ist seit September verjährt“.

Das wird also Bertacchis Haupt-Aufhänger in der am Dienstag um 9.30 Uhr beginnenden Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Bozen vorbringen.

Maximilian Rainer, der frühere SEL-Generaldirektor, war im November 2014 am Landesgericht zu zwei Jahren und sechs Monaten wegen Betrugs gegen die Landesenergiegesellschaft verurteilt worden.

Er hat demnach am versteckten Kauf eines Kraftwerkes in Mittewald durch die Gesellschaft Stein an Stein Italia GmbH entscheidend mitgewirkt. Zuvor hatte sich der SEL-Verwaltungsrat gegen den Kauf entschieden.

Die Frage bei der Verhandlung am Dienstag ist, ob das Oberlandesgericht eine ähnliche Zeitrechnung für die Anwendung der siebeneinhalbjährigen Verjährungsfrist anwendet wie Bertacchi.

TAGESZEITUNG Online wird aus dem Gerichtssaal berichten.

 

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