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Der Klo-Streit

schwerbehinderter geldDer Rollstuhlfahrer Hans Costa einigt sich im Streit um ein behindertengerechtes Bad im Bozner Spital außergerichtlich mit dem Sanitätsbetrieb.

(tom) Hans Costa ist ein Kämpfer.

Nachdem mehrere Schreiben an Verantwortliche und Politiker im Jahre 2011 für ihn keine zufriedenstellende Lösung brachten, entschied er sich für eine Schadensersatzklage gegen den Sanitätsbetrieb.

Costa, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, verbrachte 2011 einige Zeit in der neurologischen Abteilung des Bozner Spitals und fand dort kein behindertengerechtes Bad bzw. Klo vor. Nicht nur für ihn ein eindeutiger Verstoß gegen staatliche Bestimmungen, die seit vielen Jahren vorsahen, dass öffentliche Bauten behindertengerecht sein müssen.

Die Krankenhausverwaltung war hingegen der Meinung, dass die Bäder in der Neurologie den gesetzlichen Standards entsprochen hätten.

Ein Gerichtsgutachter im Rechtsstreit am Landesgericht widerlegte dies: Die Bäder in der Neurologie sind bzw. waren nicht behindertengerecht.

Hans Costa hat nach diesem juristischen Erfolg dennoch einen außergerichtlichen Vergleich mit dem Sanitätsbetrieb abgeschlossen. Die Voraussetzung dafür war, dass die Krankenhausverwaltung sich bei ihm schriftlich für die Gesetzesverletzung entschuldigt hat. Und inzwischen wurden die Bäder in der Neurologie behindertengerecht renoviert.

Über seine Haftpflichtversicherung hat der Gesundheitsbezirk Bozen Kläger Costa zudem einen symbolischen Geldbetrag überwiesen (er wird für einen guten Zeck gespendet) und die Prozesskosten übernommen.

 

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