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Feuer am Dach

Alarmstimmung bei den Südtiroler Hoteliers und Schutzhüttenbetreibern: Schon am 31. Oktober treten italienweit verschärfte Brandschutzbestimmungen in Kraft. Die Betriebe kommen damit in arge Bedrängnis.  

Von Matthias Kofler

Hans Berger schüttelt den Kopf: „Das ist leider typisch für die italienische Gesetzgebung – den Betrieben bleibt so viel zu wenig Zeit, um sich an die geänderten Rahmenbedingungen anzupassen“, ärgert sich der SVP-Senator.

Südtiroler Hoteliers und Gastwirte sind besorgt: Bereits am 31. Oktober sollen italienweit verschärfte Brandschutzvorschriften in Kraft treten. Betrieben, die die gesetzlichen Bestimmungen nicht erfüllen können, drohen dann drakonische Strafen.

Dies sieht ein Dekret der italienischen Regierung vom Juli diesen Jahres vor. Und: Es betrifft alle Betriebe – also Hotels und Schutzhütten – mit 25 bis 50 Schlafplätzen.

Worum geht es?

Laut den verschärften Bestimmungen muss jeder Betrieb, der mindestens einen Mitarbeiter im Angestelltenverhältnis beschäftigt, eine Person zum Brandschutzbeauftragten ernennen. Weiters muss der Eigentümer oder Betreiber eines Betriebes die regelmäßige und fachgerechte Instandhaltung der Brandschutzeinrichtungen gewährleisten. Dazu dient das Instandhaltungsbuch.

In den darin enthaltenen Kontrollblättern müssen die Ergebnisse der periodischen oder außerordentlichen Kontrollen angegeben und unterschrieben sein. Das Instandhaltungsbuch muss ständig aktualisiert werden und bei Kontrollen den zuständigen Behörden und den Feuerwehren zur Verfügung stehen. Ziel der Bestimmungen ist es, „Personen und Güter vor Brandrisiken zu schützen“, so heißt es im Dekret wörtlich.

Für Betriebe mit mehr als 50 Betten gelten bereits seit 2014 schärfere Brandschutzbestimmungen. Weil diese aber für die kleineren Hotels und Schutzhütten zu aufwändig gewesen wären, hat Rom auf Initiative des SVP-Senators Hans Berger beschlossen, eine Vereinfachungsrichtlinie zu erarbeiten. Gleichzeitig wurde der Termin für das Inkrafttreten der neuen Brandschutzbestimmungen in den Betrieben mit weniger als 50 Betten auf 31. Oktober 2015 verschoben. Die Vereinfachungsrichtlinie wurde auch entsprechend erarbeitet und von der Europäischen Union gutgeheißen.

Das Problem: Das neue Dekret, in dem die neuen Bestimmungen enthalten sind, wurde erst im Sommer dieses Jahres von der Regierung Renzi erlassen. Damit blieb den Betrieben viel zu wenig Zeit, um ihre Brandschutzvorkehrungen zu verschärfen.

„Die Vorgehensweise, die Rom hier an den Tag gelegt hat, ist absolut unverständlich“, kritisiert Hans Berger. In einem Schreiben, das der SVP-Senator an den zuständigen Unterstaatssekretär Francesco Boccia gerichtet hat, fordert Berger nun eine Terminverschiebung. „Ich hoffe, dass meine Intervention Erfolg hat – denn ansonsten kommen viele Südtiroler Herbergsbetriebe in große Schwierigkeiten“, so Berger.

Eine Antwort des Unterstaatssekretärs Boccia steht noch aus. Den Hotels und Schutzhütten rennt die Zeit davon.

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