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„Von Erfolg gekrönt“

„Von Erfolg gekrönt“

Jubelstimmung bei den Südtiroler Senatoren: „Wir haben heute unsere dynamische Autonomie auf Verfassungsebene gehoben. Eine maßgeschneiderte Lösung.“

„Einige von der Abgeordnetenkammer beschlossene Beschneidungen des Senats als künftige Regionenkammer konnten wieder rückgängig gemacht werden“, erklärt Senator Karl Zeller, Vorsitzender der Autonomiegruppe, auch im Namen seiner Kollegen Francesco Palermo und Hans Berger.

Im Zuge der dritten Lesung der Verfassungsreform im Senat sei etwa die Funktion als Bindeglied zwischen Europäischer Union und Gebietskörperschaften wieder hergestellt worden.

„Der Senat wird in diesem Bereich also eine Koordinierungs- und Kontrollfunktion ausüben.“ Weiters werde er zwei der 15 Verfassungsrichter bestimmen. Auch werde die Wählerschaft künftig ein größeres Mitspracherecht bei der Bestimmung jener Senatoren haben, die ihr Territorium in Rom vertreten sollen. Genugtuung aus Südtiroler Sicht aber vor allem, weil es gelungen ist, die Schutzklausel für die Sonderautonomien zu verbessern und auszubauen. Das Prinzip der ‚dynamischen Autonomie‘ sei auf Verfassungsebene gehoben worden.

„Nach langwierigen Verhandlungen ist es uns gelungen, die Schutzklausel für die Sonderautonomien weiter zu verbessern und auszubauen“, berichten Karl Zeller, Francesco Palermo und Hans Berger.

Diese Verfassungsreform zielt – anders als jene im Jahr 2001 – auf eine starke Zentralisierung Italiens ab und drängt den Einfluss der Regionen merklich zurück. Diese Grundausrichtung in Frage zu stellen, war für die Autonomiegruppe ein Ding der Unmöglichkeit, da die direkt betroffenen Regionen mit Normalstatut keine echte Gegenwehr geleistet haben und darüber im Parlament ein parteiübergreifender Konsens herrscht.“ Dagegen ausgesprochen hätte sich nur die Lega Nord und die Autonomiegruppe.

„Angesichts dieser alles andere als günstigen Rahmenbedingungen haben wir uns somit vor allem darum bemüht, die Sonderautonomien zu wahren und zu sichern. Diese Bemühungen wurden nun von Erfolg gekrönt“, sagen die Südtiroler Senatoren.

„Bereits in der ersten Lesung im Senat, im Sommer 2014, haben wir durchgesetzt, dass bis zur Überarbeitung der Autonomiestatute, die erfolgen wird, um den Verfassungsänderungen von 2001 und 2015/16 Rechnung zu tragen, die heute geltenden Regelungen der Verfassung und des Autonomiestatutes aufrecht bleiben.“

Die Abänderung selbst kann nur „im Einvernehmen“ mit den betroffenen Regionen und Autonomen Provinzen vorgenommen werden. Daher ist es auszuschließen, dass auch nur eine Kompetenz verloren geht, da hierfür wohl keine der Sonderautonomien ihre Zustimmung geben wird. Dazu Zeller: „Bereits das war ein großer Erfolg, denn bis heute ist es den Sonderautonomien noch nie gelungen, das Einvernehmen in einem Verfassungsgesetz festzuschreiben. Man kann sich vorstellen, dass nicht alle in Rom eine Freude haben, dass für die Sonderregionen die Verfassungsreform nicht sofort in Kraft tritt und das Parlament auch nachher keine Änderung ohne deren Einvernehmen vornehmen darf“.

„Bestehen bleibt für Südtirol auch die internationale Verankerung: Neben dem Einvernehmen auf der innerstaatlichen Ebene muss auch Österreich einer Änderung des Autonomiestatutes zustimmen, sofern Paket-Bestimmungen betroffen sind.“

„Heute ist uns ein weiterer großer Fortschritt gelungen: In der neuen Verfassung wird nämlich ausdr ücklich festgehalten, dass für Südtirol (und die anderen Sonderregionen) die alte Verfassung solange gilt, bis das Autonomiestatut überarbeitet ist. Es ist auch nicht mehr von „Anpassung“ an die neue Verfassung die Rede, sondern es wurde der neutrale Begriff „Revision“ (d.h. „Änderung“) eingefügt.“

Palermo weiter: „Damit wird unterstrichen, dass die Überarbeitung nicht in dem Sinne verstanden werden kann, dass wir uns an die zentralistischen Regelungen der neuen Verfassung ‚anpassen‘ müssen.“

„Völlig neu dazu kommt, dass auch die Sonderautonomien mittels eines einfacheren Verfahrens neue Kompetenzen erhalten können (aufgrund des Artikels 116, Absatz 3 der Verfassung) – dies war bisher nur den Regionen mit Normalstatut vorbehalten. Nach dem Muster der Änderungen der Südtiroler Finanzregelung, also über ein im Einvernehmen zwischen Regierung und Land einzubringendes (paktiertes) Gesetz kann etwa der Umweltschutz in die Landeskompetenz übertragen werden“, erläutern die Südtiroler Senatoren.

„Hierfür braucht es also nicht mehr den langwierigen Weg über ein Verfassungsgesetz.“ Diese ‚Dynamisierungsklausel‘ werde es ermöglichen, dass die genannte Kompetenz noch in dieser Legislaturperiode auf Südtirol übergeht. „Ein diesbezügliches Gesetz wird, gemä ß Zusage von Ministerpräsident Matteo Renzi, in etwa einem Jahr, also nach der Volksabstimmung (falls bei dieser die Reform genehmigt wird) in Angriff genommen. Es könnte dann noch vor den Neuwahlen 2018 in Kraft treten.“

„Bis zur Überarbeitung des Autonomiestatutes gilt für Südtirol also weiter die bestehende Verfassung – danach kommt die neue Fassung des Artikel 116, Absatz 3 zur Anwendung: Dieser sieht ein weiter erleichtertes Verfahren (es braucht für das paktierte Gesetz keine absolute Mehrheit des Parlaments mehr) und einen erweiterten Katalog für neue Kompetenzen vor.“

„Diese Änderung ist von großer Bedeutung, da die Sonderautonomie auf diese Weise nicht nur defensiv zu verstehen ist, also nicht einer Bewahrung des Bestehenden gleich kommt. Vielmehr wird in der Verfassung ausdrücklich verankert, dass die Sonderautonomien – insbesondere jene von Südtirol – kein Auslaufmodell sind, sondern weiter ausgebaut werden können“, freuen sich die Südtiroler Senatoren.

„Letztlich ist es gelungen, das Prinzip der ‚dynamischen Autonomie‘ auf Verfassungsebene zu heben – und den Grundsatz, dass für verschiedene Situationen differenzierte Lösungen gefunden werden müssen, festzuschreiben: Jene Sonderautonomien, die bewiesen haben, dass sie funktionieren, können weiter ausgebaut werden – andere eben nicht.“

„Diese Lösung ist für uns maßgeschneidert, weil Südtirol – wie es der ehemalige Staatspräsident Giorgio Napolitano treffend formuliert hat – eine besondere Sonderautonomie ist“, sagt Zeller, der im Zuge seiner Stimmabgabeerklärung im Senat allen Mitgliedern der Autonomiegruppe, vor allem Giorgio Napolitano, aber auch Landeshauptmann Arno Kompatscher, für die Unterstützung in den vergangenen Wochen dankte. Auch die italienische Regierung, voran Reformenministerin Maria Elena Boschi und Staatssekretär Gianclaudio Bressa hätten große Sensibilität für die Anliegen Südtirols gezeigt.

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