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Kritische Verschreibungen

Das Dekret über die „Angemessenheit“ der Verschreibungen sei ein weiterer Schritt Richtung Zwei-Klassen-Medizin, meint die Verbraucherzentrale – und kündigt Widerstand an.

Das derzeit auf gesamtstaatlicher Ebene in Entwurf befindliche Dekret über die Angemessenheit der Verschreibungen wird von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) äußerst kritisch begutachtet.

Mit diesem Dekret plane man, die „Verschreibbarkeit“ von 208 Leistungen strikten Bedingungen zu unterwerfen. Das Dekret sieht unter gewissen Umständen auch Strafen für die verschreibenden Ärzte vor, so etwa bei Missbrauch oder enormer Verschwendung, wie Gesundheitsministerin Lorenzin erklärte.

Somit riskieren Patienten, diese Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen zu können – außer sie sind in der Lage, die Leistungen selbst zu bezahlen. Und dies liegt nicht für alle im Bereich des Möglichen, das belegen die stetig steigenden Zahlen über den Behandlungsverzicht: in Südtirol sind zwischen 2011 und 2013 die Ausgaben für die Gesundheit um 14% gesunken.

Damit wäre das Dekret neben den unmöglich langen Wartezeiten ein weiterer Schritt Richtung Zwei-Klassen-Medizin.

Es ist sicher richtig, dass das Gesundheitssystem einer Rationalisierung bedarf, jedoch muss das „Grundrecht auf Gesundheit“ der Bürger dabei oberstes Anliegen bleiben. Das Gesundheitswesen kann nicht allein nach wirtschaftlichen Kriterien ausgerichtet sein. Die Gesundheit und die Sicherheit der Patienten müssen stets den Vorrang haben. Daher sollten die Regelwerke und wesentlichen Behandlungsstandards (LEA) umgehend einer Revision unterzogen werden.

Die Verbraucherverbände des nationalen Verbraucherbeirats CNCU, unter ihnen die Verbraucherzentrale Südtirol, haben daher um ein Treffen mit der Gesundheitsministerin ersucht, um die Rechte der Patienten auf Zugang zu den Behandlungen sichergestellt zu wissen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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