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„KMU berücksichtigen“

Die Forderungen des lvh für die italienische Steuerreform wurden deponiert. Man soll auf die besonderen Bedürfnisse von Klein- und Mittelbetrieben achten.

Eine Steuerreform, die den Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben den nötigen Schutz garantiert und ihnen Wirtschaften ermöglicht, ohne an exzessiven steuerlichen Hürden zu scheitern: Diese Forderung an die nationale Steuerreform brachte die italienische Dachvereinigung Rete Imprese Italia vor Kurzem beim dem Treffen mit dem italienischen Vizeminister für Finanzen, Luigi Casero, vor.

„Die Forderungen von Rete Imprese Italia entsprechen auch unserem Bild einer sinnvollen Steuerreform“, betont Gert Lanz, Präsident im Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister. „Auch wir sind der Überzeugung, dass es nicht nur kleine Veränderungen, sondern eine grundlegende Überarbeitung des Steuerwesens braucht. Deshalb hoffen wir, dass die Vorschläge der Vereinigung im nächsten Stabilitätsgesetz berücksichtigt und verankert werden, um unseren Betrieben wirklich sinnvolles und effizientes Arbeiten zu ermöglichen.“

Besonderen Wert legen die lvh-Vertreter bei der Steuerreform auf die Abschaffung des Split Payments, die Verlängerung der Steuererleichterung bei Instandhaltungsarbeiten und energetischen Sanierungen bis 2016.

„Gerade letzter haben sich für unsere Betriebe als wichtiges Instrument herauskristallisiert“, betont Lanz. „Andererseits ist es wirklich an der Zeit, das Split Payment abzuschaffen: Diese Unart hat unsere Betriebe bereits in große Schwierigkeiten gebracht und ist durch die Einführung der zwingenden elektronischen Fakturierung bei Arbeiten mit der Öffentlichen Verwaltung überflüssig geworden.“

Auch in anderen Punkten schließen sich die lvh-Vertreter den Forderungen von Rete Imprese Italia an und pochen im nächsten Stabilitätsgesetz auf folgende Punkte:

 • Einführung einer Unternehmenssteuer mit dem Ziel, jenen eine steuerliche Erleichterungen zu ermöglichen, die in das eigene Unternehmen reinvestieren;

• Einkommensbesteuerung von Unternehmen mit vereinfachter Buchhaltung anhand des Kassaprinzips;

• Abänderung des Pauschalsystems, das durch das Stabilitätsgesetz 2015 mit dem Ziel eingeführt wurde, Zugangsschwellen zu erhöhen und Ersatzsteuern zu verringern;

• Definition der Kriterien, die Klein- und Mittelbetriebe und selbstständige Arbeitnehmer ohne „autonome Organisation“ von den IRAP-Zahlungen ausnehmen;

• Berücksichtigung der im Dokument zur Wirtschafts- und Finanzplanung angestrebten Ziele und infolgedessen die Eliminierung der Schutzklauseln, die für das Jahr 2016 vorgesehen waren, um die erforderlichen Schritte hin zur Verbrauchsteigerung zu setzen;

• Wiedereinführung der Vier-Prozent-Regel, die von den Banken bei Steuerabzügen angewandt wurde (die aktuelle Regelung eines Rückbehalts von acht Prozent wirkt sich zu belastend auf die Unternehmen aus);

Auf lokaler Ebene sollen hingegen folgende Punkte umgesetzt werden:

• Eine geringere Steuer auf Produktionsgüter;

• Völlige Abschreibung der neuen Gebühren der direkten Steuern (IRPEF/IRES);

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