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Einvernehmen mit Muser

Einvernehmen mit Muser

Bischof Ivo Muser und Landeshauptmann Arno Kompatscher unterzeichnen ein Einvernehmen zur Stärkung des Religionsunterrichts.

Das erste Einvernehmensprotokoll dieser Art für Südtirol haben am Freitag Landeshauptmann Arno Kompatscher und Bischof Ivo Muser im Palais Widmann in Bozen unterschrieben. Maßnahmen zur Sensibilisierung für die Bedeutung des Religionsunterrichts sind Teil des Abkommens. Religionsunterricht im Kindergarten bleibt weiterhin Auftrag der dortigen pädagogischen Fachkräfte.

Die grundlegenden Bestimmungen zum katholischen Religionsunterricht an den Schulen des Landes Südtirol sind in den Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut, in Landesgesetzen und Dekreten des Landeshauptmannes enthalten. Das heute unterzeichnete Einvernehmen (Intesa) regelt erstmals umfassend alle wesentlichen Aspekte der religiösen Bildung an den Kindergärten und des katholischen Religionsunterrichts in den öffentlichen Schulen und an den Berufs- und Fachschulen des Landes. „Damit liegt nun erstmals eine Vereinbarung vor, die eine tragfähige Grundlage für eine Zusammenarbeit zwischen dem Land Südtirol und der Diözese Bozen-Brixen in Sachen religiöser Bildung bzw. Religionsunterricht schafft“, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher im Rahmen des Treffens im Palais Widmann.

Ein wichtiger Punkt, der in dem Abkommen festgehalten ist, betrifft etwa die Ausbildung der Kindergärtnerinnen und Grundschullehrer: Der Aufbau religionspädagogischer Kompetenzen wird als verpflichtender Teil des Studiums für Bildungswissenschaften an der Universität Bozen festgeschrieben.

Dies, um die künftigen Kindergärtnerinnen und Grundschullehrer für die Bedeutung religiöser Bildung für den Aufbau von kindlich tragfähigen Weltbildern, Überzeugungen und Wertvorstellungen zu sensibilisieren. „Zu keinem Zeitpunkt war jedoch die Einführung eines Religionsunterrichts im Kindergarten geplant“, stellte Landeshauptmann Kompatscher klar und fügte hinzu: „Die religiöse Bildung gehört im Unterschied zum restlichen Staatsgebiet in Südtirol zum Bildungsauftrag der pädagogischen Fachkräfte im Kindergarten.“ In Italien hingegen wird die religiöse Bildung im Kindergarten durch eigene Religionslehrerinnen und -lehrer vorgenommen. Hierfür sind 60 Stunden pro Schuljahr vorgesehen.

„Der katholische Religionsunterricht ist keine großzügige Geste des Landes oder ein Privileg der Kirchen, sondern gehört zum Auftrag der Schule“, stellte Bischof Ivo Muser fest. Religiöse Bildung sei wichtig für den Einzelnen und die gesamte Gesellschaft und stelle eine wichtige Voraussetzung für Demokratie dar, so Muser.

„Religion ist für eine Gesellschaft eine unverzichtbare Quelle von Werten, die über die eigene Person hinausreichen“, ergänzte der Bischof. Der Verzicht auf religiöse Orientierung sei somit keine Garantie für mehr Modernität und Humanität einer Gesellschaft. „Im Kindergarten, in der Schule, im Religionsunterricht wird der Raum bereitgestellt, um möglichst alle Kinder und jungen Menschen religiös zu sensibilisieren und zu bilden. Diesen Raum zu garantieren ist die wahre und einzige Absicht des heute unterzeichneten Einvernehmens“, schloss Bischof Ivo Muser.

In den Abkommen wird präzisiert, dass ein allfälliger Verzicht auf den Religionsunterricht innerhalb 30 Juni des laufenden Schuljahres gemeldet werden muss. Verzichtserklärungen, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

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