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Der Flughafen-Krimi

Die BürgerUnion wirft der Landesregierung vor, die Bürger in Sachen Flugplatz zu täuschen. Was steht im Mobilitätsgesetzentwurf?

„Die Landesregierung täuscht in Sachen Flugplatz Bozen erneut die Bürger.“

Diesen Vorwurf erhebt der Landtagsabgeordnete der BürgerUnion, Andreas Pöder, angesichts der im Mobilitätsgesetzentwurf der Landesregierung enthaltenen Bestimmungen zum Bozner Flugplatz.

Der Flughafen Bozen sei fixer Bestandteil des von der Landesregierung vorgelegten Mobilitätsgesetzes, noch bevor die Bevölkerung in der vom Landtag beschlossenen und auch vom Landeshauptmann versprochenen Volksbefragung ja oder nein zum Flugplatz sagen konnte.

Darauf verweist Pöder, der Mitglied des vierten Gesetzgebungsausschusses des Landtages ist.

Dieser Ausschuss beginnt am Freitag mit der Behandlung des Mobilitätsgesetzentwurfes.

Andreas Pöder

Andreas Pöder

„Damit werden Landtag und Bürger von der Landesregierung wieder einmal in Sachen Flugplatz getäuscht und an der Nase herumgeführt. So ausführlich und deutlich wurde der Flughafen noch nie in einem Gesetz als Bestandteil der Südtiroler Verkehrspolitik festgesetzt wie in diesem Mobilitätsgesetz.

Dabei hatte der Landtag am 11. Juni dieses Jahres einstimmig einen Beschlussantrag der BürgerUnion genehmigt, mit dem die Landesregierung zur Anberaumung einer Volksbefragung zum Flughafen verpflichtet wurde“, so Pöder weiter.

„Im Mobilitätsgesetzentwurf wird gleich in einem ganzen Abschnitt Luftfahrttätigkeit und in zwei Artikeln (Führung des Flugplatzes und Flugverkehrsdienste) der Bozner Flugplatz und die öffentliche Beteiligung und Finanzierung als gesetzliche Grundlage vorgesehen.

Wenn dieses Mobilitätsgesetz beschlossen ist, dann braucht es keine Volksbefragung mehr, dann ist der Flugplatz Gesetz.

Wenn schon, muss der Flugplatz in einem eigenen Gesetzentwurf geregelt und dieser Gesetzentwurf dann einer Volksbefragung unterzogen werden, wie laut Volksabstimmungsregeln möglich. Das gesamte Mobilitätsgesetz mit über 50 Artikeln und einer Vielzahl von Bestimmungen kann nicht einer Volksbefragung über den Flugplatz unterzogen werden, denn im Mobilitätsgesetz werden eine Vielzahl von Bereichen geregelt, vom Linienbus über den Zugverkehr bis hin zu den Schülerbeförderungsdiensten“, so der Abgeordnete.

In mehreren Anträgen wird Pöder im Gesetzgebungsausschuss die Streichung der Flugplatzartikel beantragen.

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