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„Wir leben in Italien“

Die Süd-Tiroler Freiheit wittert einen neuerlichen Fall von sprachlicher Diskriminierung durch die Verkehrspolizei.

Der Arbeitsgruppe „Recht auf Muttersprache“ der Bewegung Süd-Tiroler Freiheit wurde erneut ein – wie sie sagt – „eklatanter Fall von sprachlicher Diskriminierung“ bei einer Verkehrskontrolle gemeldet.

 

Auf ähnliche Fälle hatte bereits die ehemalige Abgeordnete Eva Klotz hingewiesen.

Der Vorfall ereignete sich Ende letzter Woche im Raum Brixen. Ein Fahrer wurde von der Verkehrspolizei angehalten. Er wollte auf sein Recht auf Gebrauch der deutschen Muttersprache bestehen. Die beiden Polizisten stellten dieses Recht in Abrede und verwiesen darauf, dass wir hier in Italien leben und deshalb die Beamten auch nur Italienisch sprechen würden. Der Betroffene, der in der Tat der italienischen Sprache nicht ausreichend mächtig war, musste die Verkehrskontrolle über sich ergehen lassen.

Für die Süd-Tiroler Freiheit hat es den Anschein, dass die Beamten in völliger Unkenntnis der gesetzlichen Regelung sind. Die Bewegung weist wiederholt darauf hin, dass im Umgang mit den Behörden jeder Süd-Tiroler das Recht hat, von seiner Muttersprache Gebrauch zu machen. Wird dieses Recht nicht gewährt, machen sich die Beamten durch ihre Handlung strafbar.

Bereits in den nächsten Tagen wird der Betroffene dem Regierungskommissariat eine Sachverhaltsdarstellung mit allen Details über die Verkehrskontrolle übermitteln. Das Regierungskommissariat ist nämlich für die Ausstellung der Strafe zuständig. Den beiden Polizisten droht eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2.500 Euro pro Person.

Zudem wird sich der Fahrer mit einer Nichtigkeitsbeschwerde gegen das einsprachig Italienisch abgefasste Übertretungsprotokoll zur Wehr setzen. Ebenso die wesentlichen Daten zur Fahreridentifizierung wurden nur in Italienisch festgehalten.

Die Süd-Tiroler Freiheit erinnert mit Nachdruck daran, dass bei jeder behördlichen Missachtung der Zweisprachigkeit Beschwerde eingereicht werden kann, um die Nichtigkeit der Strafe bzw. des Dokuments zu erwirken. Der Leitspruch der Bewegung in diesem Zusammenhang lautet: „Wenn man von einem Recht nicht Gebrauch macht, stirbt es“.

Die Süd-Tiroler Freiheit wird zu diesem Vorfall auch eine Landtagsanfrage einreichen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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