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Tabletten im Gulli

Tabletten im Gulli

Gegen Gifte im Gulli: Sepp Noggler fordert Landesrat Arnold Schuler auf, „nicht mit zweierlei Maß zu messen“.

Mit einer Verordnung verpflichtet die Stadt Bozen seine Bürger, beim Kampf gegen die lästige Tigermücke mit zu machen. In einem eigenen Kampagnenvideo wird auch gleich erklärt wie: Die Bürger sollen Insektizid-Tabletten in die Gullis der Stadt werfen. Damit sollen die Larven der Mücke getötet werden. Empfohlen wird das Mittel Diflubenzuron. Das Mittel sei in jeder Apotheke erhältlich. Es soll mindestens alle vier Wochen aber jedenfalls nach jedem Regenguss ausgebracht werden, weil dann das Insektizid von den Gullis in die Kanalisation abfließt.

Interessantes Detail: Der Wirkstoff im Deflubenzuron kommt bzw. kam auch in der Landwirtschaft zur Anwendung, jedoch fern von Wasseransammlungen. „Ich finde es bemerkenswert, wie unterschiedlich dasselbe Mittel in der Landwirtschaft und in der Stadt gesehen wird. In der Landwirtschaft am liebsten ganz verbieten und in der Stadt gleich mengenweise in die Kanalisation kippen. In der Landwirtschaft nur mit Spritzmittelausweis erhältlich. In der Stadt in der Apotheke nebenan.“

Besonders brisant beim Mittel Diflubenzuron: Es darf laut Datenblatt des Herstellers „keinesfalls in die Kanalisation gelangen“. Denn der Wirkstoff ist akut giftig für Wasserlebewesen, insbesondere für Fische.

Der Landtagsabgeordnete Josef Noggler hat kürzlich im Landtag auf diesen Umstand aufmerksam gemacht: „Obwohl die sonst so eifrigen Umweltaktivisten genau wissen, dass das in Gullis ausgebrachte Mittel mit jedem Regen in den Wasserkreislauf kommt, gibt es hier verwunderlicherweise keine Skandalrufe.“

Dabei schreibe das Datenblatt des Herstellers für alle ersichtlich vor, „ dass das Mittel nicht ins Wasser darf und sofort die Behörden zu informieren sind, falls das Insektizid trotzdem in Gewässer oder die Kanalisation eindringt. In Bozen ist es hingegen gerade die Behörde, die es vorschreibt, das Mittel in die Kanalisation zu werfen.“ Und das flächendeckend von Mai bis Oktober und jeweils nach jedem ergiebigen Niederschlag mit Wiederholung.

„Ich habe vollstes Verständnis, dass man gegen diese Plage vorgehen muss. Vor allem die Gärtnereien haben jedes Recht, sich gegen die Tigermücke zu wehren. Sicherlich muss gleich wie gegen Schädlinge in der Landwirtschaft eingeschritten werden können, wo es notwendig ist. Aber man soll insgesamt nicht mit zweierlei Maß messen“, erklärt Noggler.

Deshalb hat Noggler in einer Landtagsanfrage den Landesrat Arnold Schuler aufgefordert, tätig zu werden. Landesrat Schuler bestätigte diese Problematik, und weist darauf hin, dass der Aktionsplan für Pflanzenschutzmittel in sensiblen Zonen derzeit nur für die Landwirtschaft gilt, obwohl unter Umständen gleichwertige Mittel zum Einsatz kommen. Es sei anzudenken, die Regelung auch auf die Anwendung in bewohnten Gebieten auszuweiten.

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