Du befindest dich hier: Home » Südtirol » Zwei auf einem Motorrad

Zwei auf einem Motorrad

Zwei auf einem Motorrad

Seit einigen Tagen ist es 16-Jährigen erlaubt, einen weiteren Passagier auf ihrem Kleinmotorrad mitzunehmen. Kluge Entbürokratisierung oder eine neue Gefahr im Straßenverkehr?

Von Anton Rainer

So richtig scheinen die neuen Regelungen noch nicht bei den zuständigen Behörden angekommen sein. Mehrere von der TAGESZEITUNG kontaktierte Ordnungskräfte und zahlreiche Fahrschulen reagierten auf Anfrage verwundert: Was bitte soll jetzt erlaubt sein?

Seit dem 18. August dieses Jahres hat der Gesetzgeber (zum ersten Mal seit mehr als zehn Jahren) die rechtlichen Voraussetzungen für die Motorradfahrt zu zweit heruntergesetzt. Musste der Fahrer bisher die Volljährigkeit erreicht haben, um auf seinem „cinquantino“ für eine zweite Person Platz zu machen, steht diese Möglichkeit nun auch 16- und 17-Jährigen offen. Fabrizio Cambiotti, Geschäftsführer der Brixner Fahrschule „2go“ kann dieser Anpassung nur wenig Positives abgewinnen: „Wenn Sie mich fragen, hatte man in Rom schon bessere Ideen.“, erklärte Cambiotti auf Anfrage.

Zwar habe man sich vonseiten der Fahrschulen kaum auf die neuen Änderungen vorbereiten müssen, da sie die Ausstellung neuer Scheine nicht beträfen – aber: „16-Jährige, die zu zweit auf einem Fahrzeug unterwegs sind, stellen nun mal ein Sicherheitsrisiko dar.“

Tatsächlich stand eine Aufforderung der Europäischen Union Pate für die kontroverse Gesetzesänderung: Weil Italien auch in anderen Fällen Doppelpassagiere erlaube, sei hier eine Harmonisierung vonnöten, so die Weisung aus Brüssel.

Das Ergebnis: Immerhin vier neue Paragrafen, die sich auch auf die Arbeit der Fahrschulen auswirken – und diese teilweise entlasten.

Für Fabrizio Cambiotti ist dies dennoch kein Grund zur Freude. Er sieht hinter der Änderung vor allem eine paradoxe Haltung des Gesetzgebers – während man es mit der Sicherheit bei B-Führerscheinen übertreibe, gebe man 16-Jährigen plötzlich die Möglichkeit, gleich zwei Menschen zu gefährden.

Sein Alternativvorschlag: „Man hätte damit aufhören können, Führerscheinneulingen kleinere Autos aufzuzwingen als jene, mit denen sie das Fahren gelernt haben.“ So habe man die Unsicherheiten nur „noch blöder geregelt.“ In der Tat stellt die Neuregelung nicht nur Experten vor neue Herausforderungen – auch die Eltern der Doppelfahrer sollten sich über eine Erlaubnis Gedanken machen.

Übersteigt der Schaden bei einem Unfall die maximale Versicherungssumme, haften bei Minderjährigen auch weiterhin die lieben Erziehungsberechtigten – in diesem Fall auch für die Schäden am Beifahrer.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen