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„Raptusartiger Zustand“

Der 22-jährige Rittner, der im März in Wien ausgerastet ist, weil er einen Kebab nicht bezahlen wollte, wurde laut österreichischen Medienberichten am Freitag zu einer Geldstrafe verurteilt. 

Der 22-jährige Maximilian G., der im März nach einem Streit mit einem Kebab-Verkäufer auf einen Polizisten losgegangen war, stand am Freitag vor Gericht.

Wie das Nachrichtenportal ORF.at berichtet, hatte der junge Mann mit Freunden aus seiner Heimat gefeiert, etwa 14 Bier sowie zahlreiche Schnäpse konsumiert und nachts in der Josefstadt bei einem Stand einen Kebab bestellt – diesen allerdings nicht bezahlen wollen (TAGESZEITUNG Online hat berichtet).

Das Nachrichtenportal ORF.at beschreibt den Vorfall:

Wie ein Beamter vor Gericht schilderte, wollte man dem jungen Mann wegen einer solchen Lappalie eigentlich keine Schwierigkeiten machen. Doch dieser wollte seinen Ausweis nicht herzeigen, erklärte, er komme aus einer adeligen Familie und die Polizisten würden ihre Jobs verlieren. „Das Übliche eben“, meinte der Polizist unbeeindruckt.

Doch als der 22-Jährige mit einem Bodycheck auf die Beamten losging, wurde er mit einem Faustschlag „mittlerer Intensität“ in den Bauch außer Gefecht gesetzt und festgenommen.

In der Arrestzelle ging er, als er dem Amtsarzt vorgeführt werden sollte, auf einen Polizisten los und prügelte derart heftig mit seinem Gürtel auf ihn ein, dass der Abdruck der Schnalle auch noch nach Wochen zu sehen war. Laut psychiatrischem Gutachten geschah dieser Angriff in einem „raptusartigen Zustand“, wofür man den Angeklagten nicht verantwortlichen machen könne. Deshalb war diese Tat nicht angeklagt.

Der Angeklagte selbst scheint aus dem Vorfall gelernt zu haben: Er befindet sich in psychiatrischer Behandlung und hat seither dem Alkohol abgeschworen.

Der junge Rittner wurde laut Angaben von ORF.at wegen gefährlicher Drohung, Wiederstands gegen die Staatsgewalt und versuchter Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 2.340 Euro verurteilt, die er in Sozialstunden abarbeiten kann.  „Die Strafe soll spürbar sein und bei einer Geldstrafe muss man sich einschränken“, erklärte das Gericht.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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