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Fatale Postings

facebook hetzeEin 17-jähriger Porsche-Lehrling wurde wegen eines rassistischen Kommentars auf Facebook fristlos entlassen. Der Arbeitsrechtsexperte Josef Tschöll, über den Fall des Lehrlings und über die arbeitsrechtlichen Folgen von Facebook-Aussagen in Südtirol.

TAGESZEITUNG Online: Herr Tschöll, die einem Lehrling in Österreich wird aufgrund einer hetzerischen Aussage auf Facebook sein Vertrag gekündigt…

Josef Tschöll: Das ist durchaus verständlich – damit ist nicht zu scherzen. Der Arbeitgeber stellt Compliance aus, also Verhaltensregeln, die man auch befolgen sollte. Wenn so ein Fall dann ans Tageslicht kommt, reagieren die Arbeitgeber meist.

Also geht es ums Image des Unternehmens…

Nicht nur. Es geht hier um diese Verhaltensregeln für Mitarbeiter. Ein Mitarbeiter sollte sich auch im externen Erscheinungsbild dem Unternehmen entsprechen verhalten. Ein Bankangestellter sollte auch nicht ständig ins Kasino gehen oder sich beim Glücksspiel fotografieren lassen. Die Bank ist eine Institution, die ein Interesse daran hat, als seriöses und korrektes Unternehmen dazustehen.

Der Wortlaut des Kommentars zur Abkühlung der Flüchtlingskinder war: „Flammenwerfer währe da die bessere Lösung“.

Das ist schon ein sehr direkter Kommentar, er hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, etwas zu umschreiben. Dieser Kommentar sagt schon einiges aus und hat dadurch auch so große Wellen geschlagen. Dieser fall ist sicher auch strafrechtlich relevant.

Hat der Arbeitgeber mit einer fristlosen Kündigung des Arbeitsvertrages überreagiert – hätte eine Abmahnung gereicht?

Ich glaube nicht, dass der Arbeitgeber überreagiert hat, wenn man bedenkt, wie dieser Satz formuliert ist. Mit den Compliance-Richtlinien von großen Unternehmen ist dies sicher nicht vereinbar, diese Firmen scherzen nicht und sie sind auch verpflichtet hart durchzugreifen. Aus Arbeitgebersicht kann ich diese Entscheidung durchaus verstehen.

Gab es auch in Südtirol bzw. Italien schon Fälle dieser Art?

Es hat Fälle dieser Art im Zusammenhang mit Facebook gegeben, aber im Verhältnis zu diesem Kommentar waren unsere Fälle harmlos.

Wie würde so ein Fall in Italien aussehen?

Die Richtlinien der großen Firmen in Italien sind gleich, wie jene in Österreich oder Deutschland. Was in Italien vielleicht anders ist, ist der Ermessenspielraum der Richter. Wenn eine Kündigung angefechtet wird, liegt es an der italienischen Gerichtsbarkeit, die sehr unterschiedlicher Auffassung sein kann – das Prozessrisiko ist in Italien sicher höher.

Hätte ein Jugendlicher Chancen mit einem Rekurs?

In Österreich oder Deutschland glaube ich nicht, dass er Chancen hätte mit einer Klage, weil die Ausrichtung dort meist strenger ist.

Kritiker sagen, dass der Junge erst 17 Jahre alt ist, nicht über diese Aussage nachgedacht hat und ein Betrieb ihm jetzt seine Zukunft zerstört, nur um selbst eine weiße Weste zu behalten…

Ich glaube, dass ein 17- Jähriger schon wissen muss, was er tut und was er schreibt. Man kann nicht einfach so rassistische Äußerungen von sich geben und sagen, man wusste nicht, was man damit bewirkt – jeder muss sich seiner Handlungen bewusst sein. Auch ein 17-jähriger Junge muss verstehen, dass man nicht mit einem Flammenwerfer auf Flüchtlinge losgehen kann. Ich glaube auch nicht, dass ihm der Betrieb dadurch seine Zukunft verbaut, weil der Name des Jungen nie erwähnt wurde und er sicher in Zukunft einen neuen Job findet.

Sind Facebook-Einträge nicht eigentlich privat?

Das ist kein rechtsleerer Raum, weil man sich ja öffentlich äußert. Der Beitrag war zudem schriftlich und kann aus dem Internet nicht mehr entfernt werden. Die meisten unterschätzen diese Aspekte und halten das Internet für einen rechtsfreien Raum.

Inwieweit sind Facebook- oder Twitter-Posts relevant für das Arbeitsverhältnis?

Auf das private Leben eines Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber eigentlich keine Einfluss. Was natürlich die Arbeitnehmertätigkeit betrifft oder, wie in diesem Fall die Compliance-Richtlinien, liegt schon im Einflussbereich des Arbeitgebers. Die Verhaltensregeln sehen vor, dass der Arbeitgeber dies beanstandet.

Wenn man also jede Woche Fotos online stellt, auf denen man betrunken und auffällig zu sehen ist, kann ein Arbeitgeber Beanstandungen vornehmen?

Natürlich ist ach so etwas irgendwann Anlass, den Mitarbeiter zurechtzuweisen. Ein Arbeitnehmer hat die allgemeine Pflicht sich angemessen zu verhalten und dem Arbeitgeber nicht zu schaden.

Können Aussagen und Fotos in sozialen Netzwerken als Kündigungsgrund gelten?

Das ist schwer zu sagen. Für eine Kündigung muss ein schwerwiegender Grund vorliegen – Schwerwiegend ist natürlich ein dehnbarer Begriff. Im Fall des Porsche-Lehrlings würde ich allerdings klar von einem schwerwiegendem Fall sprechen. Danach muss man von Fall zu Fall abwägen.

Mittlerweile hat sich der junge Mann für seinen verbalen Ausrutscher – wie er ihn nennt – entschuldigt…

Ob der Betrieb dem jungen Mann eine zweite Chance gibt, liegt im Ermessenspielraum des Betriebes.

Interview: Lisi Lang

 

Der Anlass

Die Freiwillige Feuerwehr Feldkirchen in Österreich bereitete Flüchtlingskindern letzte Woche eine Freude und spritzt sie an einem heißen Tag mit der Feuerwehrausrüstung nass. Eine kleine Aktion sehr zur Freude der Kinder, die sehr viele positive Reaktionen hervorruft – aber auch negative.

Einem Lehrling der Salzburger Porsche-Holding fällt dazu beispielsweise nur die Hetzparole „Flammenwerfer währe da die bessere Lösung“, ein. Sein Lehrlingsvertrag wird fristlos gekündigt. Nun wird darüber diskutiert, ob eine menschenverachtende Äußerung wie diese auch einen Rauswurf rechtfertigt, obwohl sie mit dem Job nichts zu tun hatte oder ob der Arbeitgeber bei einer Mahnung hätte belassen können.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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