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„Zurück zur Normalität“

lvh-Vizepräsident Martin Haller, SAG-Präsident Manfred Huber, Obmann der Karosseriebauer Gregor Gross und Daniel Alfreider

lvh-Vizepräsident Martin Haller, SAG-Präsident Manfred Huber, Obmann der Karosseriebauer Gregor Gross und Daniel Alfreider

Aufatmen heißt es bei den Karosseriebauern in Südtirol und im restlichen Italien: Die Gesetzgebungskommission hat den Gesetzesentwurf abgeändert, mit dem man den Autobesitzern vorschreiben wollte, zu welchem Karosseriebauer sie ihr Fahrzeug bringen müssen.

„Das ist der erste Schritt zurück in die Normalität“, freuen sich Manfred Huber, Präsident des Südtiroler Autogewerbes SAG, und Gregor Gross, Obmann der Karosseriebauer im lvh.

Eine völlige Bevormundung der Kunden und keine Möglichkeit, sich für den Karosseriebauer seines Vertrauens zu entscheiden: Das hätte das neue Gesetz mit sich gebracht, über das im italienischen Parlament seit Monaten diskutiert wurde. Das Dekret sah vor, dass künftig die Versicherungsgesellschaften alleine bestimmen, welcher Handwerker zu welchen Konditionen und Preisen eine Reparaturarbeit übertragen bekommen. Nun ist die erste Hürde genommen. Die Gesetzgebungskommission hat sich für das Recht der Kunden ausgesprochen, ihren Karosseriebauer selbst zu wählen. Im September folgen die Abstimmungen in der Abgeordnetenkammer und anschließend im Senat.

Monatelang hatten Karosseriebauer in Südtirol und ganz Italien gegen dieses Vorhaben gekämpft. Nun gibt es erstmals positive Nachrichten aus Rom: „Die Änderungen des Gesetzesdekretes, die in der Kommission vorgenommen wurden, haben glücklicherweise auch die Pflicht aufgehoben, dass man sein Fahrzeug zu einer konventionierten Karosseriewerkstatt bringen muss“, erklärt Manfred Huber, Präsident des Südtiroler Autogewerbeverbundes SAG. „Die Kunden haben also weiterhin die Möglichkeit, ihr Fahrzeug im Schadensfall zum Karosseriebauer ihrer Wahl zu bringen.“

In Absprache mit den Konsumentenvereinigungen werden die nationalen Berufsvereinigungen und die Versicherungsgesellschaften die Konditionen für die Reparaturen ausarbeiten.
„Die Abänderung dieser Gesetzespassage ist für unsere Berufsgemeinschaft fundamental“, betont auch Gregor Gross, Obmann der Karosseriebauer im Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister (lvh).

„Die Karosseriewerkstätten können ihre Arbeit weiterhin mit gewohnter Qualität und Niveau anbieten und müssen sich nicht an unsinnige Auflagen halten. Die Kunden haben auch künftig die Möglichkeit, sich an die Werkstatt ihres Vertrauens zu wenden. So können wir weiterhin freie Entscheidung und die gewohnten Qualitätsstandards garantieren.“

Ausschlaggebend für die Richtungsänderung im Parlament war neben der Unterschriftenaktion der Südtiroler Karosseriebauer auch der Einspruch und Einsatz vonseiten der Kammerabgeordneten Renate Gebhard und Daniel Alfreider. „Sie haben ihren Beitrag geleistet, damit unsere Karosseriewerkstätten, unsere Kunden und die heimische Wirtschaft nicht draufzahlen“, erklären Gross und Huber.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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