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Anträge um Studienbeihilfen

Ab 3. August 2015 können Studierende online um Studienbeihilfe und Rückerstattung der Studiengebühren für das Studienjahr 2015/2016 ansuchen. Einreicheschluss ist der 30. Oktober 2015.

Ab 3. August 2015 können Studierende online um Studienbeihilfe und Rückerstattung der Studiengebühren für das Studienjahr 2015/2016 ansuchen. Einreicheschluss ist der 30. Oktober 2015. Die entsprechenden Wettbewerbsausschreibungen hat die Landesregierung auf Antrag von Landeshauptmann Arno Kompatscher genehmigt.

Die Anträge für Studienbeihilfen für das In- und Ausland sowie um Rückerstattung der Studiengebühren sind über den E-Government-Service unter https://forms.egov.bz.it/studienbeihilfe online verfügbar. Für den Zugang zu diesem Service benötigen die Studierenden die Bürgerkarte (Gesundheitskarte) mit Chip, die bei der Wohnsitz-Gemeinde zu aktivieren ist.

Nur Studierende, die über eine Bürgerkarte ohne Chip bzw. über gar keine Bürgerkarte verfügen, können einen zertifizierten Account, der ebenfalls den Zugang zum Online-Ansuchen ermöglicht, anfordern. Dazu müssen sie im Amt für Hochschulförderung vorstellig werden und ein Steuernummer-Dokument, einen persönlichen Ausweis und eine E-Mail-Adresse vorweisen.

Sobald der Antrag online ausgefüllt und abgeschickt wurde, erhalten die Antragstellenden eine Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse. Die Studierenden sollten daher zur Sicherheit den Eingang der Bestätigung überprüfen. Haben die Studierenden nämlich keine Bestätigungsnachricht erhalten, müssen sie sich an das Amt für Hochschulförderung wenden (unter den Rufnummern 0471 412926 für Universitäten außerhalb Südtirols bzw. 0471 412946 für Universitäten in Südtirol oder per E-Mail an hochschulfö[email protected]).

Die Wettbewerbsausschreibung sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Landes unter http://www.provinz.bz.it/bildungsförderung und im Südtiroler Bürgernetz veröffentlicht.

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