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Ebner kann ruhig schlafen

Das römische Parlament streicht allen Handelskammer-Präsidenten ihr Gehalt. Michl Ebner ist von der Maßnahme nicht betroffen – wegen unserer Autonomie.

Von Matthias Kofler

Manfred Schullian

Manfred Schullian

Die Abgeordnetenkammer in Rom hat das Ermächtigungsgesetz zur Neuregelung der öffentlichen Verwaltung verabschiedet. Darin enthalten ist auch ein vielzitierter Passus zu den Handelskammern: Zum einen werden kleinere Handelskammern, in denen weniger als 70.000 Unternehmen eingeschrieben sind, zusammengeschlossen. Dadurch soll die Zahl der Handelskammern in Italien von derzeit 105 auf 60 reduziert werden. Zum anderen erhalten die Verwaltungsräte, die Mitglieder des Kammerausschusses sowie die Präsidenten der Handelskammern künftig keine Amtsentschädigung mehr, sondern müssen ihre Tätigkeit auf freiwilliger Basis verrichten.

Doch Südtirol ist (wieder einmal) eine Extrawurst: So hat die Kammer in Rom einen Abänderungsantrag des SVP-Abgeordneten Manfred Schullian angenommen, der die Beibehaltung der Handelskammern von Bozen und Trient vorsieht – obwohl beide Kammern nicht die notwendige Anzahl an eingeschriebenen Unternehmen aufweisen. Schullian spricht von einer „vernünftigen und sinnvollen Maßnahme“.

Erstens sei die Handelskammer von Bozen eine zweisprachige Struktur und damit mit anderen italienischen Handelskammern nicht zu vergleichen. Und zweitens stelle die Handelskammer für die Unternehmen wichtige Daten und Zahlen zur Verfügung, die sie anderswo nicht erhalten würden.

Auch die zweite Neuregelung, nämlich die Streichung des Gehalts des Handelskammerpräsidenten, wird sich auf Südtirol nicht auswirken – weil die Provinz in diesem Bereich über autonome Gesetzgebungskompetenzen verfügt. Michl Ebner wird also weiterhin eine Entschädigung von 120.000 Euro im Jahr beziehen.

Die SVP-Politiker Karl Zeller und Daniel Alfreider haben jeweils einen Abänderungsantrag eingereicht, der Südtirol von der Regelung befreit. „Ich bin der Meinung, dass man für seine Arbeit auch bezahlt wird – denn sonst finden wir bald keinen mehr, der diese Tätigkeiten übernehmen will“, erklärt Zeller.
Die Anträge wurden von der Kammer zwar abgelehnt. Im Gesetz ist aber eine Schutzklausel für die Region Trentino-Südtirol enthalten. Demnach ist es der Regionalrat, der darüber zu befinden hat, ob die staatliche Regelung übernommen wird oder nicht.

Dass die Abgeordneten dem Handelskammerpräsidenten ihr Gehalt streichen, ist sehr unwahrscheinlich. Michl Ebner kann also ruhig schlafen.

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