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Stegener Streit

Stegener Streit

Im Kampf um das Gelände am Schächterhof in Stegen hat das Verwaltungsgericht ein eindeutiges Urteil gefällt: Oskar Walch muss zahlen. Die Verwalter hätten sich nichts zuschulden kommen lassen.

von Silke Hinterwaldner

Christof Baumgartner sieht sich bestätigt. „Das Urteil“, sagt der Stadtrat von Bruneck, „stellt auch eine späte Wiedergutmachung der vormals gestreuten Zweifel dar.“

Warum es geht: Seit vielen Jahren schwelt in der Fraktion Stegen ein Streit um die Nutzung des ehemaligen Schächterhofes. Das Problem dabei: Ein Teil des Geländes gehört der Fraktionsverwaltung von Stegen, die mit der Aufgabe betraut ist, eine passende Nutzung im Sinne der Bewohner von Stegen zu finden.

Die Fraktion möchte gern Altenwohnungen bauen. Nicht so aber Oskar Walch, gesetzlicher Vertreter der Mawo GmbH, die das Wohn- und das Futterhaus auf dem umstrittenen Grundstück besitzt. Walch hat bereits des Öfteren der Brunecker Baukommission ein Projekt für den Bau von Wohnungen auf dem Gelände der alten Hofstelle vorgelegt. Aber er ist immer wieder abgeblitzt. Die Baukommission der Stadtgemeinde hat ständig Schwachstellen bei der Planung festgestellt, so etwa würden die notwendigen Abstände nicht eingehalten werden.

Oskar Walch wähnte hinter diesen negativen Gutachten eine Intrige der Stadtregierung. Insbesondere beschuldigte er Christof Baumgartner gegen sein Projekt Stellung bezogen zu haben.

Baumgartner selbst ist nicht nur Stadtrat, sondern auch Mitglied der Fraktionsverwaltung von Stegen und im Brotberuf als Anwalt tätig. Für Oskar Walch ein klarer Fall von Interessenskonflikt und Grund genug, gegen die Entscheidungen der Baukommission vorzugehen. Er hat denn auch das Verwaltungsgericht eingeschaltet.

Jetzt hat das Gericht eine eindeutige Entscheidung gefällt.
Am 6. Mai hatten die Richter den Rekurs von Walch abgeschmettert. Er muss nun Gerichtsspesen in Höhe von 3.500 Euro für die Gemeinde und weiteren 2.000 Euro für das Land Südtirol übernehmen – auch die Provinz war vom Rekurs betroffen. Außerdem muss er anfallende Anwaltsspesen aller im Verfahren Beteiligten tragen.

„Das Vorgehen der Stadtgemeinde Bruneck“, kommentiert Baumgartner, „wurde als gesetzmäßig und korrekt erkannt.“ Ob damit auch der Streit zwischen Oskar Walch und den Verwaltern beigelegt ist, wird sich zeigen.

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