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„Mehrwert durch Gratisstrom“

„Dem Land könnte mit Gratisstrom für die Bürger endlich der große Wurf gelingen“, findet die Verbraucherzentrale. Die Hintergründe.

Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) schreibt in einer Aussendung:

„Der Art. 13 des Autonomiestatuts sieht folgendes vor: Bei Konzessionen für große Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie haben die Konzessionsinhaber die Pflicht, den Provinzen Bozen und Trient jährlich und unentgeltlich für öffentliche Dienste und für bestimmte, durch Landesgesetz festzusetzende Verbrauchergruppen 220 Kilowattstunden für jedes Kilowatt konzessionierter mittlerer Nennleistung zu liefern;…“

„Höchste Zeit, das Autonomiestatut auch für die Bürger anzuwenden“, findet die VZS.

Auf diese Weise erhalte heuer das Land hochgerechnet bis zum Jahresende über 174 Millionen Kilowattstunden (kWh) Gratisstrom, den es sich zu einem Preis von 0,079207 Euro pro kW auszahlen lasse. „Die im Autonomiestatut vorgesehenen Verbraucher bleiben aber außen vor. Dies sollte sich ändern“, so die VZS.

Die Verbraucherzentrale weiter:

„Über den gerechten Preis, den das Land von den Großkonzessionären erhält, wurde jahrelang auch vor Gericht gestritten. Angesichts des Ungemachs, das den Stromkunden in den nächsten Jahren bevorsteht, wäre eine Strompreissenkung mehr als notwendig und angebracht.
Die Energiekosten belasten die Familienbudgets immer stärker. Seit Februar 2011 sind die Stromkosten im geschützten Markt um 19 Prozent gestiegen: Zahlte man damals für 2.700 kWh Jahresverbrauch bei einer Leistung von 3 kW 420 Euro – zahlt man im Juni 2015 500 Euro dafür.
Immer noch sind unsere Strompreise im europäischen Spitzenfeld. Nicht zu reden davon, wenn jemand – um über die Runden zu kommen – 4,5 kW Anschlussleistung benötigt. Und das in einer Region, die viel mehr Strom produziert als sie verbraucht.“

Daher solle das Land jetzt ein Zeichen setzen und den Gratisstrom an die Bürger  weitergeben.

„Jeder Bürger sollte 300 kWh pro Jahr verteilt bekommen, unabhängig von Einkommen und Stromverbrauch. Dem Land würden für den Eigenbedarf immer noch 18 Millionen kWh bleiben. Bei der Verteilung an die Bürger gäbe es einen gewaltigen Mehrwert. Dem Land würde nur ein Kostenfaktor von 23,76 Euro je Bürger entstehen, für die Stromabnehmer selbst würde sich jedoch eine Einsparung von 60 (bei 0,20 Euro/kWh) bis 90 Euro (bei 0,30 Euro/kWh) pro Kopf und Jahr ergeben – je nachdem, ob jemand einen Haushaltsanschluss über einer Leistung von 3 kW oder 4,5 kW verfügt. Bei höheren ist die Einsparung noch größer“, führt die VZS aus.

„Fürwahr ein großer Wurf, der endlich die BürgerInnen am Stromkuchen teilhaben lässt, ohne dass übermäßige Kosten entstehen.“

Inzwischen kommt auf die Stromkunden eine Revolution bei der Stromberechnung zu: Die Aufsichtsbehörde für Strom und Gas (AEEGSI) arbeitet gerade an einer ab Jänner 2016 gültigen neuen Berechnung der Strompreise. Die diesbezüglichen Konsultationen wurden erst kürzlich abgeschlossen.

Im November soll die Ankündigung erfolgen, jedoch kann schon jetzt die Tragweite der Reform abgeschätzt werden. „Es wird zu einer Flatrate im Bereich des Stroms kommen, die progressive Struktur des Stromtarifs wird der Vergangenheit angehören. Die Abstufung, dass bis 900 kWh Jahresverbrauch der Tarif um einiges günstiger ist, wird hinfällig und die Netz- und Systemkosten werden in Fixkosten umgewandelt“, erklärt die VZS.

Sie erläutert weiters:

„Vielverbraucher haben Vorteile, Wenigverbraucher zahlen drauf. Haushaltskunden mit einem Jahresverbrauch von weniger als 3.500 kWh können mit einer Erhöhung der Stromrechnung um 10-30 Prozent pro Jahr rechnen. Wer z.B. 6.000 kWh mit einem Anschluss von 6 kW und eine Wärmepumpe betreibt, kann auch über 600 Euro pro Jahr sparen. Es ist schon mehr als paradox, wenn die Stromsparer und Wenigverbraucher zur Kasse gebeten werden, obwohl in den Sonntagsreden genau das Gegenteil vertreten wird.“

Besonders kritisch wird von Seiten der Verbraucherzentrale auch die im Gesetzesentwurf „Konkurrenz“ vorgesehene Absicht bewertet, den geschützten Strommarkt mit 2018 abzuschaffen. Der Vorsitzende der VZS, Agostino Accarrino, und der VZS-Geschäftsführer Walther Andreaus meinen dazu:

„Ohne geeigneten Schutz der Stromkunden besteht die große Gefahr, dass Monopolstellungen und unseriöse Geschäftspraktiken besonders in einem für Stromverkäufer interessanten Gebiet wie Südtirol zu Lasten der Verbraucher ausgenutzt werden. Erhöhte Lebenshaltungskosten für die Bürger sind dann die Folge. Das Autonomiestatut sollte im Strombereich endlich auch für die Bürger umgesetzt werden. Es ist fast ein Gebot der Stunde: denn in welchem Bereich kann ein so beträchtlicher Mehrwert an die BürgerInnen weitergegeben werden, ohne die öffentlichen Kassen übermaßen zu strapazieren.“

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