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„Selbstbestimmung möglich“

„Selbstbestimmung möglich“

Sven Knoll zeigt sich erfreut: Der außenpolitische Ausschuss im österreichischen Parlament habe ein klares Bekenntnis zur Selbstbestimmung Südtirols abgelegt.

Der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit, Sven Knoll, zeigt sich erfreut über das – wie er sagt – „klare Bekenntnis zur Selbstbestimmung Südtirols“, das der außenpolitische Ausschuss im österreichischen Parlament am Dienstag abgelegt habe.

„Der Beschluss, dass das Selbstbestimmungsrecht für Süd-Tirol nicht nur unterstützt, sondern sogar weiterentwickelt werden soll, ist ein wichtiges Signal an Süd-Tirol: Selbstbestimmung ist möglich“, schreibt Knoll in einer Aussendung.

Der Außenpolitische Ausschuss hat mit einem Beschluss den aktuellen Unabhängigkeitsbestrebungen in Europa Rechnung getragen und die Bedeutung des in Art.1 der UN-Menschenrechtspakte verankerten Selbstbestimmungsrechts der Völker unterstrichen.

Außenminister Sebastian Kurz wird demnach aufgefordert, seine Politik im Sinne der Schutzmachtfunktion zur Weiterentwicklung der Autonomie und des Selbstbestimmungsrechts auszurichten.

„Es ist dies ein deutliches Bekenntnis zur Selbstbestimmung und damit auch eine klare Absage an die bedingungslose und alternativlose „Verbleib-bei-Italien-Politik“ der SVP“, freut sich Sven Knoll.

In einer Pressemitteilung des österreichischen Parlaments heißt es wörtlich:

„Selbstbestimmungsrecht Südtirols soll unterstützt und weiterentwickelt werden.
Der Außenpolitische Ausschuss legte zudem ein klares Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht Südtirols ab. Auf Basis einer Forderung der Freiheitlichen (820/A(E))sprach er sich mehrheitlich für einen von SPÖ, ÖVP und NEOS im Ausschuss eingebrachten Entschließungsantrag und damit gleichzeitig für die Aufforderung an Außenminister Sebastian Kurz aus, seine Politik zur Unterstützung und Weiterentwicklung der Autonomie Südtirols im Sinne der im Pariser Vertrag von 1946 verankerten Schutzfunktion für Südtirol und der Grundprinzipien des Selbstbestimmungsrechts gemäß Art. 1 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte auszurichten.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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