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Die Telefon-Falle

Bei Anruf Falle! Der Landesbeirat für Kommunikationswesen warnt vor gerissenen Telefonverkäufern. Die Angerufenen fallen immer wieder darauf herein und stimmen unbewusst Verträgen zu, die sie allzu oft bereuen.

Derzeit überziehen einzelne Telekommunikationsanbieter unser Land wieder mal mit einer Welle von aggressiven Telefonverkäufen. Die Angerufenen werden dabei in die Irre geführt weil der Anruf so klingt als käme er von Telecom, dem einstigen Alleinanbieter auf dem italienischen Telefonmarkt. Der Anrufer spricht von vorteilhaften, ja fast zwingend zu akzeptierenden Neuerungen zum laufenden Vertrag, und durch die Änderung werde das bestehende Abo günstiger. Ein Muss quasi, den Vertragsänderungen zuzustimmen.

In der Meinung, Vertrag und Anbieter bleiben dieselben, geben die Ahnungslosen oft ihre persönlichen Daten preis, vielfach auch Daten der jüngsten Telefon-Rechnungen: Ohne zu wissen, dass der Anruf von einem anderen Anbieter kommt, der im Begriff ist, seinen Telefonvertrag zu übernehmen. Mit den persönlichen Daten des Angesprochenen und der Aufzeichnung des Verkaufsgesprächs in der Hand ist der Anrufer befugt, den bestehenden Telefonvertrag des Kunden zu übernehmen.

Manchmal geht das Spiel soweit, dass es zur unliebsamen Unterbrechung des Telefondienstes kommt. Der alte Anbieter kappt nämlich die Leitung sobald er vom Mitbewerber darüber informiert wird, dass der Kunde zu ihm übergelaufen ist. Das Freischalten der Leitungen geht leider oft viel langsamer als das Aufschwatzen eines Abos am Telefon.

Der Kommunikationsbeirat kann einer Gesetzeslage, die mündliche Vertragsabschlüsse am Telefon toleriert, nichts Gutes abgewinnen. Ihm sind nämlich sogar Fälle bekannt, wo die Anrufer gar nicht ermitteln, ob sie mit einem Minderjährigen oder einem Mitbewohner des Vertragsinhabers im Gespräch sind oder – im Falle von Unternehmen – mit Mitarbeitern, die keine Prokura zu Vertragsabschlüssen für die Firma besitzen.

Laut Kommunikationsbeirat sollten die Telefonkunden einen Grundsatz stets beherzigen: Am Telefon keine persönlichen Daten oder Vertragsdetails nennen. Denn jedes am Telefon formulierte Angebot darf und soll man in schriftlicher Form einfordern, ehe man seine Zustimmung erteilt.

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