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„Kein Zeichen von Fairness“

„Kein Zeichen von Fairness“

Karl Zeller reagiert auf die Richtigstellung von „Dolomiten“-Chefredakteur Toni Ebner – und begehrt selbst eine Richtigstellung.

1. Die Tageszeitung „Dolomiten“ hat meinen Namen entgegen der anders lautenden Behauptung des Chefredakteurs sehr wohl aus meiner eigenen Pressemitteilung „Schutzhütten und Sprachgruppenerklärung/Sen. Zeller u. K.Abg. Alfreider: „Erste Durchführungsbestimmungen im Amtsblatt veröffentlicht“ herausgestrichen. Die gemeinsame Pressemitteilung wurde von der Pressestelle der Autonomiegruppe am 17.06.2015 an die Medien geschickt und von STOL am selben Nachmittag übernommen. In der STOL-Meldung wird nur der K.Abg. Alfreider genannt, ich wurde – welch ein Zufall – weggelassen. In der Dolomiten-Ausgabe vom 18.6.2015 (S. 13) wurden zwar wesentliche Teile meiner Pressemitteilung übernommen, aber den SVP-Kammerabgeordneten Gebhard und Plangger zugeschrieben, während ich wieder nicht erwähnt werde. Andere Teile der Presseaussendung wurden für eine weitere Kurzmeldung der Dolomiten übernommen, die ebenfalls am 18.06.2015 auf S. 13 veröffentlicht wurde, wo ich wieder nicht vorkomme.

2. Die Dolomiten hat mich beim Foto mit Napolitano ganz klar „weggeschnipselt“: Auf dem Foto, das die Pressestelle der Autonomiegruppe zusammen mit der Pressemitteilung „Autonomiegruppe heißt ehemaligen Staatspräsidenten Napolitano offiziell willkommen“ am 04.03.2015 an die Medien geschickt hat, werde ich mit Napolitano gezeigt. Im Bericht der Dolomiten wird zwar unser Foto verwendet, aber ich wurde kurzerhand weggeschnitten, wohl weil ich nicht ins „Bild“ passte.

3. Ich kann nicht verifizieren, ob die Dolomiten tatsächlich so gütig waren, in rund 80 Wochen 40 Bilder von mir zu veröffentlichen, wenn das so sein sollte (was ich bezweifle), waren sie offensichtlich so platziert, dass sie mir nicht aufgefallen sind.

Dies sind nur die letzten Beispiele einer langen Reihe von verstümmelten Presseaussendungen, die ich jederzeit belegen kann. Da nützen auch die kuriosen „Richtigstellungen“ des Dolomiten-Chefredakteur nichts. Das Ganze ist wahrlich kein Beispiel von Fairness und journalistischer Korrektheit, sondern Ausdruck der „Sonderbehandlung“, die mir der Herr Chefredakteur vor einiger Zeit persönlich „angekündigt“ hat. Ich muss sagen, dass er zumindest in diesem Punkt Wort gehalten hat.

Sen. Karl Zeller
Anlagen

zum 1. PUNKT der Richtigstellung:

1. Die Pressemitteilung die vom Pressebüro der Autonomiegruppe im Senat am 17.06.2015 an die Medien verschickt wurde (habe Stellen fett marckiert und unterstrichen, die in der ausgedruckten Ausgabe der Dolomiten vom 18.06 verwendet wurden
Schutzhütten und Sprachgruppenerklärung/Sen. Zeller u. K.Abg. Alfreider: „Erste Durchführungsbestimmungen im Amtsblatt veröffentlicht“

“Endlich sind die ersten zwei Durchführungsbestimmungen in dieser Legislaturperiode im Gesetzesanzeiger der Republik (n. 137 vom 16.6.2015) veröffentlicht worden. Die beiden Bestimmungen, welche bereits am 27. März 2015 seitens des Ministerrates erlassen worden waren, betreffen zum einen das Vorpacht- bzw. Vorkaufsrecht für die Schutzhütten und zum anderen die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung für EU- und Nicht-EU-Bürger. 15 Tage nach der Veröffentlichung am 16.6.2015 werden die genannten Bestimmungen in Kraft treten“. Darauf verweisen der SVP-Senator Karl Zeller und der SVP-K.Abg. Daniel Alfreider in einer Aussendung. Wie bekannt, war 1999, bei der Übernahme der in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen enteigneten und dem CAI übertragenen Schutzhütten, letzterem ein Vorpacht- bzw. Vorkaufsrecht zugestanden worden. Dieses Recht war 2012 von der italienischen Wettbewerbsbehörde als mit den geltenden Wettbewerbsregeln unvereinbar eingestuft worden. „Dies erforderte eine Änderung seitens der 6er- und 12er Kommission der entsprechenden Durchführungsbestimmung, und genanntes Vorpacht- bzw. Vorkaufsrecht ist nunmehr gestrichen worden“, erklären die Südtiroler Parlamentarier. Die Durchführungsbestimmung hinsichtlich der Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung sieht vor, dass alle EU-Bürger, sowie Nicht-EU-Bürger mit ständiger Aufenthaltsgenehmigung die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung abgeben können. „Diese Anpassung ist aufgrund der Vorgaben des EU-Rechts notwendig geworden, die dem vorgenannten Personenkreis den Zugang zu den nicht hoheitlichen öffentlichen Stellen grundsätzlich erlauben, wobei natürlich der Zweisprachigkeitsnachweis erbracht werden muss. Die bisherige Regelung wird zudem bürgerfreundlicher, denn die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung kann nicht nur am Bozner Landesgericht, sondern auch bei den verschiedenen Friedensgerichten im Lande angefordert werden.“ Nach der Abschaffung der Außenstellen des Landesgerichts Bozen war ja die Möglichkeit weggefallen, diese in Bruneck, Meran, Schlanders und Brixen anzufordern, somit mussten sich alle interessierten Personen zwei Mal nach Bozen begeben, einmal für die Beantragung und danach für die Abholung der Bescheinigung.
Abschließend weisen Zeller und Alfreider darauf hin, dass sich der Ministerrat in den kommenden Wochen mit noch zwei weiteren für Südtirol sehr wichtigen Durchführungsbestimmungen befassen wird, eine betrifft den Übergang des Personals des Verwaltungsgerichts Bozen, die andere betrifft den Übergang der Verwaltung des Stilfser Joch-Nationalparks auf die Provinz Bozen. Eine Reihe von weiteren Bestimmungen werden von den paritätischen Kommissionen vorbereitet und werden demnächst dem Ministerrat vorgelegt, darunter der Übergang des Verwaltungspersonals des Landes- und des Oberlandesgerichts.
Rom, 17.06.2015
2. STOL-MELDUNG vom 17.06.2015 (hier wird nur der KAbg. Alfreider genannt)
Artikel vom Mittwoch, 17. Juni 2015

Alfreider in Rom: Es tut sich was in Südtirol-Dingen
Sie sind in 15 Tagen in Kraft: Die ersten zwei Durchf ührungsbestimmungen der 6er-Kommission sind vom Staatspräsidenten unterzeichnet und im Amtsblatt veröffentlicht worden. Sie betreffen die Schutzhütten und die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung.

Mail-Anhang

 

„Wir sind froh, dass es in den Dingen endlich weitergegangen ist, denn hier im Rom braucht das oft lang“, sagt Parlamentarier Daniel Alfreider. Daher ist er erfreut, wenn sich in Südtirol-Dingen etwas bewegt.

So sind zwei von mehreren Durchführungsbestimmungen (DFB) jetzt durch.

DFB zu den Schutzhütten

„Einmal geht es um die Schutzhütten. Dort musste das Vorverkaufsrecht für den italienischen Alpenverein CAI getilgt werden, weil dies laut einem Urteil nicht rechtens ist“, so Alfreider.

Wie bekannt, war 1999, bei der Übernahme der in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen enteigneten und dem CAI übertragenen Schutzhütten, letzterem ein Vorpacht- bzw. Vorkaufsrecht zugestanden worden. Dieses Recht war 2012 von der italienischen Wettbewerbsbehörde als mit den geltenden Wettbewerbsregeln unvereinbar eingestuft worden.

DFB zur Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung

Als wichtiger erachtet er, die DFB zur Sprachgruppenzugeh örigkeitserklärung für EU- und Nicht-EU-Bürger. „Diese gilt für alle EU-Bürger, sowie Nicht-EU-Bürger, die in Südtirol über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen“, erörtert Alfreider.

Diese Anpassung sei aufgrund der Vorgaben des EU-Rechts notwendig geworden, die dem vorgenannten Personenkreis den Zugang zu den nicht hoheitlichen öffentlichen Stellen grundsätzlich erlauben, wobei natürlich der Zweisprachigkeitsnachweis erbracht werden muss.

Zudem könne die Erklärung nun nicht mehr nur in Bozen, sondern auch in den Friedensgerichten den Landes beantragt werden.

Nach der Abschaffung der Außenstellen des Landesgerichts Bozen war die Möglichkeit weggefallen, diese in Bruneck, Meran, Schlanders und Brixen anzufordern, somit mussten sich alle interessierten Personen zwei Mal nach Bozen begeben, einmal für die Beantragung und danach für die Abholung der Bescheinigung.

Noch auf Halde liegen die Bestimmungen zum Nationalpark Stilfserjoch und zur Übernahme des Personals des Verwaltungsgerichts Bozen.

stol
3. Dolomiten vom 18.6.2015 (siehe die 2 Kasten auf der linken Seite)

4. ANSA VOM 17.06.2015
SÇdtirol: 2 DurchfÇhrungsbestimmungen verôffentlicht

Zu Sprachgruppenzugehôrigkeitserklârung und SchutzhÇtten (ANSA) – BOZEN, 17 JUN – SVP-Senator Karl Zeller und der SVP-Abgeordneter Daniel Alfreider weisen darauf hin, dass die ersten zwei DurchfÇhrungsbestimmungen in dieser Legislatur- periode im Gesetzesanzeiger der Republik (Nr. 137 vom 16.6.2015) verôffentlicht worden sind. „Die beiden Bestimmungen, welche bereits am 27. Mârz 2015 seitens des Ministerrates erlassen worden waren, betreffen zum einen das Vorpacht- bzw. Vorkaufsrecht fÇr die SchutzhÇtten und zum anderen die Sprachgruppenzugehôrigkeitserklârung fÇr EU- und Nicht-EU-BÇrger. 15 Tage nach der Verôffentlichung treten die Bestimmungen in Kraft“, so die Parlamentarier. FÇr die dem CAI Çbertragenen SchutzhÇtten sind demnach die Vorpacht- bzw. Vorkaufsrechte gestrichen worden. Was die Sprachgruppenzugehôrigkeitserklârung angeht, kônnen sie nun alle EU-BÇrger, sowie Nicht-EU-BÇrger mit stândiger Aufenthaltsg- enehmigung abgeben. Die Sprachgruppenzugehôrigkeitserklârung kann kÇnftig nicht nur am Bozner Landesgericht, sondern auch bei den verschiedenen Friedensgerichten im Lande angefordert werden. Abschlie_end weisen Zeller und Alfreider darauf hin, dass sich der Ministerrat in den kommenden Wochen mit noch zwei weiteren fÇr SÇdtirol sehr wichtigen DurchfÇhrungsbestimmungen befassen wird, eine betrifft den Öbergang des Personals des Verwaltungsgerichts Bozen, die andere betrifft den Öbergang der Verwaltung des Stilfser Joch-Nationalparks auf die Provinz Bozen, hei_t es in einer Aussendung. (ANSA). GAV 17-GIU-15 14:50 NNNN
Südtirol:SVP-Parlamentarier begrüßen Durchführungsbestimmung
siehe: SÇdtirol: 2 DurchfÇhrungsbestimmungen …. um 14.50 Uhr (ANSA) – BOZEN, 17 JUN – Die SVP-Parlamentarier Renate Gebhard und Albrecht Plangger begrÇ_en die Verôffentlichung der DuchfÇhrungsbestimmung, die die Handhabung der Sprachgruppen- zugehôrigkeitserklârung „bÇrgernâher“ gestaltet. „Die Schlie_ung der Au_enstellen des Landesgerichts war ein herber RÇckschritt fÇr die Gerichtsdienste in der Peripherie“, so der Vinschger Kammerabgeordnete Plangger. „Jetzt werden Behôrdengânge wieder merklich erleichtert“, so Renate Gebhard im Hinblick auf die Sprachgruppenzugeh ôrigkeitserklârungen, die kÇnftig auch bei den Friedensgerichten angefordert werden kônnen. Nun sollten in Absprache zwischen dem Landesgericht – wo die Sprachgruppenzugeh ôrigkeitserklârungen liegen – und der Region, welche fÇr die Friedensgerichte zustândig ist sowie dem Gemeindenverband schnellstens die organisatorischen Voraussetzungen fÇr die konkrete Anwendbarkeit der neuen DurchfÇhrungsbestimmung geschaffen werden, hei_t es in einer Aussendung. (ANSA). GAV 17-GIU-15 14:59 NNNN

Anlage zum 2. PUNKT der Richtigstellung:

1. Das Bild mit Zeller und Napolitano, das wir vom Pressebüro der Autonomiegruppe an die Medien am 4.3.2015 verschickt haben (das Bild wurde vom Fotografen des Senates gemacht)

2. Wie das Bild von der Dolomiten am 05.03.2015 veröffentlicht wurde (der Corriere dell Alto Adige hat dasselbe Bild verwendet, ohne Zeller wegzuschneiden)

Incontro tra i senatori del Gruppo Per le Autonomie PSI-MAIE ed il Presidente emerito, senatore a vita Giorgio Napolitano.

Incontro tra i senatori del Gruppo Per le Autonomie PSI-MAIE ed il Presidente emerito, senatore a vita Giorgio Napolitano.

Dolomiten, 18. Juni 13

Bild Napolitano wie von Dolomiten am 5.3 veroeffetlicht

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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